Tierseuchenschutzmeldung

Beschreibung

Eine Meldung von bestimmten Nutztieren beim Veterinäramt ist erforderlich, damit die zuständige Stadt oder Gemeinde im Seuchen- und Katastrophenfall schnell und effektiv die erforderlichen Gegenmaßnahmen einleiten und überwachen kann. Wenn der Verdacht besteht, dass eine Tierseuche ausgebrochen sein könnte, muss dies unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.