Denkmalförderung

Beschreibung

Gegenstand der Denkmalförderung sind Kulturdenkmale einschließlich Ensembles oder einzelne Teile sowie der Umgebungsschutzbereich, wenn die erforderlichen Maßnahmen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Denkmal stehen. Zuwendungen werden als nichtrückzahlbare Zuschüsse ausschließlich für noch nicht begonnen Vorhaben gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt durch einen Bescheid unter Angabe der ermittelten zuwendungsfähigen Ausgaben und des genauen Verwendungszwecks der Fördermittel.

Leistungen