Jagderlaubnisse und -verpflichtungen

Beschreibung

Voraussetzung für die Erlaubnis der Jagdausübung ist des Besitz eines gültigen amtlichen Jagdscheins und die Berechtigung zur Jagd in einem begrenzten Jagdbezirk. Der Jagdschein gilt als Beleg für die Sachkenntnis des Jägers und als Bestätigung der grundsätzlichen Erlaubnis der Jagd. Die Ausstellung des Jagdscheins fällt in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Jagdbehörde. Zentrale Voraussetzung für die Gewährung eines Jagdscheins ist vor allem der Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Jägerprüfung.