Untersuchungsberechtigungsschein

Beschreibung

Kinder und Jugendliche, welche noch nicht 18 Jahre alt sind und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen wollen, müssen sich einer ärztlichen Untersuchung, der sogenannten Jugendarbeitsschutzuntersuchung, unterziehen. Hierfür werden ein Untersuchungsberechtigungsschein und ein Erhebungsbogen benötigt, die beim Arzt vorzulegen sind. Den Untersuchungsberechtigungsschein stellt das zuständige Meldeamt des Hauptwohnsitzes aus.