Verwertungsnachweise
Beschreibung
Wer sich eines Personenkraftwagens (Altautos) oder leichten Nutzfahrzeugs entledigen will oder muss, ist verpflichtet, dieses nur einer anerkannten Annahmestelle, Rücknahmestelle oder einem Demontagebetrieb zu überlassen. Dort wird ein Verwertungsnachweis über die Stilllegung ausgestellt, der zur Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle vorzulegen ist. Altfahrzeuge müssen einer ordnungsgemäßen Verwertung gemäß der Vorschriften der Altfahrzeugverordnung zugeführt werden, was der Demontagebetrieb über den Verwertungsnachweises zusichert.