Tierheim

Beschreibung

Fundtiere gelten rechtlich gesehen als „Fundsachen“ und fallen damit in die Zuständigkeit der Gemeinden. Ist der Eigentümer eines ausgesetzten oder freilaufenden Haustiers nicht auffindbar, gilt es als herrenlos und wird zur weiteren Betreuung an ein Tierheim oder Tierschutzverein übergeben. Der Hauptzweck eines Tierheims ist es, besitzlose Tieren zu beherbergen und sie nach Möglichkeit an neue Eigentümer zu vermitteln.