Sprachmittlung
Das Kultur- und Schulverwaltungs führt eine Datenbank mit Laiendolmetscher:innen. Diese werden hauptsächlich bei Elterngesprächen im schulischen Bereich eingesetzt.
Die Schulen in Trägerschaft der Stadtverwaltung Koblenz können für folgende Themenbereiche den Dolmetscherdienst beantragen:
* Aufnahme in die Schule
* Schulwechsel
* Versetzung- oder Prüfungsentscheidung
* Entlassung aus der Schule
* Schulordnungsmaßnahmen
* Schulorganisationsakten, soweit sie sich unmittelbar auf die Rechtsstellung der betroffenen Schüler:innen und ihre Erziehungsberechtigten auswirken
* Information zum Leistungsstand der Schüler:innen
Die Dolmetscher:innen erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 € pro angefangener Stunde.
Um die Aufwandsentschädigung zu erhalten, müssen die Dolmetscher:innen nach Durchführung des Gesprachs das "Aufwandsentschädigungsformular Laiendolmetscher" ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an das Bildungsbüro schicken.