Kommunales Studieninstitut
Aktuelles / Ferienzeiten
Während der rheinland-pfälzischen Sommerferien (1. - 5. Ferienwoche) und in den Weihnachtsferien (bis 1. Montag nach Neujahr) findet kein Unterricht statt.
Lehrgang I für Beschäftigte im öffentlichen Dienst zwecks Höhergruppierung
Dienstleistung
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung sind die persönlichen Voraussetzungen für eine Höhergruppierung nach den maßgeblichen tariflichen Bestimmungen gegeben. Die erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang für die Erste Prüfung berechtigt die/den Berechtigte/n, die Berufsbezeichnung "Verwaltungsfachkraft" zu führen.Zulassungsvoraussetzung
Ein Jahr, gerechnet vom Tag der Einstellung bei der gemeldeten Dienststelle an.Ablauf des Lehrganges
- Dauer einschl. schriftl. und mündl. Prüfung ca. 3 Jahre
- Unterrichtszeiten von 08:30 Uhr bis 11:45 Uhr und 12:30 Uhr bis 15:45 Uhr
- Vor der Prüfung findet zur Wiederholung ca. 4 Monate Samstagsunterricht statt.
- Unterricht ist einmal wöchentlich an einem festgelegten Tag
- Achttägiges Abschlussseminar unmittelbar vor der schriftlichen Prüfung
- 2-3 Unterrichtstage zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung
Gebühren- 95,00 € pro Monat und Teilnehmer.
In dem monatlichen Schulgeldbetrag sind die Prüfungkosten etc. eingerechnet.
Unterrichtsmaterial
- DVP - Gesetzessammlung (schon zu Beginn des Lehrganges mitzubringen)
- Vorschriftensammlung "Kommunales Finanzwesen Rheinland-Pfalz" (blauer Ordner/Maximilian Verlag)
- Empfehlungen der Dozenten während des Lehrganges
Folgende Unterlagen fügen Sie bitte der Meldung bei:
- Meldung Lehrgang I (bitte Unterschrift Dienstelle und Eintragung der Entgeltgruppe nicht vergessen)
- Aktueller Lebenslauf
Formulare und Informationen- Dauer einschl. schriftl. und mündl. Prüfung ca. 3 Jahre
Lehrgang II für Beschäftigte im öffentlichen Dienst zwecks Höhergruppierung
Dienstleistung
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung sind die persönlichen Voraussetzungen für eine Höhergruppierung nach den maßgeblichen tariflichen Bestimmungen gegeben. Die erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang für die Zweite Prüfung berechtigt die/den Berechtigte/n, die Berufsbezeichnung "Verwaltungsfachwirt/in" zu führen.Zulassungsvoraussetzung
- Nach Bestehen der Ersten Prüfung (Lehrgang I)
mit der Note "sehr gut" oder "gut" : keine Wartezeit
mit der Note "befriedigend" : zwei Jahre Wartezeit
mit der Note "ausreichend" : drei Jahre Wartezeit- Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener, einschlägiger Ausbildung i.S.d. Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren (z.B. Verwaltungsfachangestellte/r) müssen eine zweijährige hauptberufliche Tätigkeit als Beschäftigte/r im öffentlichen Dienst nach Ablegen der Abschlussprüfung nachweisen, bevor die Wartezeiten wie oben genannt zu laufen beginnen.
- Eine Wartezeit von drei Jahren gilt für diejenigen Beschäftigten, die keine Erste Prüfung abgelegt haben, aber bereits in Entgeltgruppe 6 oder höher eingruppiert sind. Die Wartezeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6.
Für Beschäftigte, die die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife besitzen, beträgt die Wartezeit anstatt drei Jahre nur zwei Jahre.
Ablauf des Lehrganges
- Dauer einschl. schriftl. und mündlicher Prüfung ca. 3 1/2 Jahre
- Unterricht ist einmal wöchentlich an einem festgelegten Tag
- Unterrichtszeiten von 08:30 Uhr bis 11:45 Uhr und 12:30 Uhr bis 15:45 Uhr
- Vor der Prüfung findet zur Wiederholung ca. 4 Monate Samstagsunterricht statt.
- Zehntägiges Abschlussseminar unmittelbar vor der schriftlichen Prüfung
- 2-3 Unterrichtstage zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung
Gebühren- 100,00 € pro Monat und Teilnehmer.
In dem monatlichen Schulgeldbetrag sind die Prüfungskosten etc. eingerechnet.
Unterrichtsmaterial
- DVP - Gesetzessammlung (schon zu Beginn des Lehrganges mitzubringen)
- Vorschriftensammlung "Kommunales Finanzwesen Rheinland-Pfalz" (blauer Ordner/Maximilian Verlag)
- Empfehlungen der Dozenten während des Lehrganges
Folgende Unterlagen fügen Sie bitte der Meldung bei:
- Meldung Lehrgang II (bitte Unterschrift Dienstelle und Eintragung der Entgeltgruppe nicht vergessen)
- Aktueller Lebenslauf
- Zeugnisabschriften (Prüfungszeugnis Lehrgang I oder Ausbildungszeugnis sind ausreichend)
Formulare und Informationen
weitere Formulare und Informationen
Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r
Dienstleistung
Abschluss der Ausbildung mit der Prüfung zum/zur Verwaltungsfachangestellten nach dem Berufsbildungsgesetz. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung sind die persönlichen Voraussetzungen für eine Höhergruppierung nach den maßgeblichen tariflichen Bestimmungen gegeben.Die Abschlussprüfung wird nicht vom hiesigen KSI durchgeführt, sondern von gesonderten Prüfungsausschüssen nach der Prüfungsordnung für Verwaltungsfachangestellte.
Besonderheiten: Ausbildung
- Die Ausbildung der/des Verwaltungsfachangestellten erfolgt am hiesigen KSI dienstbegleitend.
- In Form von Blockunterricht findet der Unterricht in der zuständigen berufsbildenden Schule statt.
- In den blockfreien Zeiten, in denen die Teilnehmenden zur Ausbildung bei den Ausbildungsbehörden sind, wird dienstbegleitend am hiesigen KSI unterrichtet.
Ablauf des Lehrganges- Dauer des Lehrganges richtet sich nach der gesamten Ausbildungszeit
- Unterricht ist in blockfreien Zeiten einmal wöchentlich an einem festgelegten Tag
- Unterrichtszeiten von 08.30 Uhr bis 11.45 Uhr und 12.30 Uhr bis 15.45 Uhr
- Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung in der letzten dienstbegleitenden Unterweisung am hiesigen KSI an vier Unterrichtstagen
- Zur Vorbereitung auf die praktische Prüfung finden ein oder zwei Prüfungsvorbereitungstage statt
Gebühren- 93,00 € pro Monat und Teilnehmer.
Unterrichtsmaterial:- DVP Gesetzessammlung
- Vorschriftensammlung "Kommunales Finanzwesen Rheinland-Pfalz" (blauer Ordner/Maximilian Verlag)
- Empfehlungen der Dozenten erfolgen während des Unterrichts
Formulare und InformationenZweites Einstiegsamt im Verwaltungsdienst
Dienstleistung
Aufgrund § 20 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt im Verwaltungsdienst vom 20. August 2012 finden während der praktischen Ausbildung wöchentlich einmal Arbeitsgemeinschaften (unterteilt in Einführungs/Haupt-und Abschlusspraktikum) an den Kommunalen Studieninstituten statt.
Unterricht und Prüfung erfolgt bei der Zentralen Verwaltungsschule.Besonderheiten der Arbeitsgemeinschaft
- Einführungspraktikum von November des Einstellungsjahres bis Februar des kommenden Kalenderjahres (Beispiel Einführungspraktikum: November 2024 bis Februar 2025)
- Hauptpraktikum von September bis November des laufenden Jahres
(Beispiel Hauptpraktikum: September 2025 bis November 2025) - Abschlusspraktikum am KSI im Mai zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung
(Beispiel Abschlusspraktikum: Mai 2026)
Ablauf der Arbeitsgemeinschaften- Einmal wöchentlich an einem festgelegten Tag im bestimmten Praktikumabschnitt
- Unterricht findet von 8.30 Uhr bis 11.45 Uhr und 12.30 Uhr bis 15.45 Uhr statt
Gebühren
- 102,00 € pro Monat und Teilnehmer.
Es ist keine Anmeldung am hiesigen KSI nötig, Meldungen erfolgen durch die Zentrale Verwaltungsschule in Mayen.
Unterrichtsmaterial
- DVP Gesetzessammlung
- Vorschriftensammlung "Kommunales Finanzwesen Rheinland-Pfalz" (blauer Ordner/Maximilian Verlag)
- Leitfaden bzw. Empfehlungen der Dozenten erfolgen im Unterricht
Formulare und Informationen
- Einführungspraktikum von November des Einstellungsjahres bis Februar des kommenden Kalenderjahres (Beispiel Einführungspraktikum: November 2024 bis Februar 2025)
Parkmöglichkeit
Parkmöglichkeiten für die Lehrgangsteilnehmer bestehen auf dem beschrankten Gelände neben dem Gebäude. Leider wurde die Anzahl der Parkplätze von seiten des Eigentümers reduziert. Es sind somit deutlich weniger Parkmöglichkeiten für alles 3 Institutionen (KSI, VHS und Musikschule) vorhanden.
Bitte denken Sie daran, den von uns ausgehändigten Parkausweis sichtbar in Ihr Auto zu legen, diesen erhalten Sie an Ihrem ersten Unterrichtstag. Es darf nur auf der beschrankten Parkfläche mit dem Parkausweis geparkt werden! (Die Parkflächen am Gebäude sind ausschließlich den Dozenten der 3 Institutionen vorbehalten!)