hÄUFIG AN UNS GESTELLTE FRAGEN (faqs)
Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf oft gestellte Fragen, Finden Sie auf Ihre Frage keine Antwort? Schicken Sie uns gerne eine E-Mail.
Die FAQs die Lehrkräfte betreffend, finden Sie hier.
Grundsätzliche Fragen
Kann ich für mein Kind ein mobiles Leihgerät inkl. Zubehör ausleihen?
Ob und in welcher Jahrgangsstufe mobile Leihgeräte (iPad oder Notebook) inkl. Zubehör angeboten werden finden Sie auf dieser Übersicht.
Ist die Ausleihe des mobilen Leihgerätes inkl. Zubehör kostenlos?
Ja, die Ausleihe des mobilen Leihgeräts inkl. Zubehör ist kostenlos. Kosten können jedoch anfallen, wenn Schäden an Leihgerät oder Zubehör entstehen, oder Teile aus dem Leihumfang verloren gehen. Weitere Informationen finden Sie weiter unten im Bereich „Fragen rund um Schadens- und Verlustmeldungen“.
Warum werden nur Apple-Produkte verliehen und keine Windows- oder Androidprodukte?
Apple hat sich seit Jahren als verlässlicher Partner erwiesen. Sie bieten sehr gute Lösungen für den Bildungsbereich an. Des Weiteren bietet Apple viele Apps aus dem Bildungsbereich kostenlos an.
Kann ich meine Apple-ID auf dem iPad nutzen?
Die Schule entscheidet über die Nutzung der Apple-ID auf dem iPad. Ihr Kind muss mindestens 14 Jahre alt sein, um die Apple-ID nutzen zu dürfen.
Welches Leihgerät und welches Zubehör erhalte ich?
Die Schule entscheidet welches Gerät und welches Zubehör Sie erhalten. Sie haben keinen Anspruch auf ein bestimmtes Gerät oder bestimmtes Zubehör. Es kann vorkommen, dass ihr Kind z.B. eine ältere iPad Version erhält. Die Geräte sind bei der Ausleihe alle funktionsfähig und gereinigt.
Wie ist mit dem Leihgerät umzugehen?
- Achten Sie darauf, dass Ihr Kind vorsichtig mit seinem Leihgerät umgeht
- Ihr Kind sollte während der Benutzung des Leihgerätes nicht essen oder trinken
- Lassen Sie das Leihgerät in der Schutzhülle
- Achten Sie darauf, dass ihr Kind seine Daten regelmäßig in der Cloud sichert
- Nur Ihr Kind darf das Leihgerät benutzen
- Das Leihgerät muss immer mit einer Bildschirmsperre gesichert sein
- Passwörter dürfen nicht weitergegeben werden
- Achten Sie darauf, dass Ihr Kind vorsichtig mit seinem Leihgerät umgeht
Fragen rund um das Thema Apps und Jugendschutz
Warum wurde die Bildschirmzeit-Funktion auf dem Tablet deaktiviert
Damit Ihr Kind während des Unterrichts ein funktionsfähiges iPad benutzen kann, ist die Bildschirmzeit-Funktion deaktiviert. Hierdurch wird vermieden, dass Ihr Kind in der Schule sein iPad nicht nutzen kann, weil seine Bildschirmzeit schon "aufgebraucht" ist.
Sind die Geräte mit einem Jugendschutz ausgestattet?
Während der Schulzeit sind die Geräte über unser Schulnetz geschützt. Die Schule entscheidet welche Seiten gesperrt werden. Außerhalb der Schulzeiten sind Sie als Eltern dafür verantwortlich, dass bei der Benutzung des Leihgerätes der Jugendschutz eingehalten wird. Das heißt u.a. Ihr Kind darf nur auf Seiten, die seinem Alter entsprechen. Besucht Ihr Kind Seiten mit kinder- oder jugendgefährdenden Inhalten ist es wichtig, dass Sie mit Ihrem Kind darüber sprechen. Sie können Seiten mit kinder- oder jugendgefährdenden Inhalten melden. Nach einer Überprüfung wird die Seite gesperrt.
Auf der folgenden externen Seite der Medienanstalt Rheinland-Pfalz finden Sie zahlreiche Informationen und Tipps rund um das Thema Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen: Klicksafe (Medienanstalt Rheinland-Pfalz).
Welche Apps stehen zur Verfügung?
Eine Liste mit den Apps, die zur Verfügung stehen, finden Sie in unserem Downloadbereich. Wenn Sie weitere Apps im Bildungsbereich wünschen sprechen Sie uns gerne an.
Fragen rund um Beantragung und Ausgabe
Wie beantrage ich ein Leihgerät inkl. Zubehör?
Wenn in der Klasse Ihres Kindes mobile Leihgeräte angeboten werden, bekommen Sie zur Beantragung einen Link von Ihrer Schule. Hier ist eine Übersicht in welcher Klasse Geräte und Zubehöhr angeboten werden.
Wie erfolgt die Ausgabe?
Die Ausgabe erfolgt in der Regel in der Schule. Hierfür kommen MitarbeiterInnen der Stadt Koblenz in die Schule. Mit der Bestätigung des Vertrags erhalten Sie einen Strichcode. Diesen Strichcode muss Ihr Kind bei der Ausgabe vorzeigen. Eine Ausnahme stellen Nachzügler dar, für diese werden meistens keine Barcodes generiert.
Fragen rund um die Datensicherung
Warum kann ich meine iCloud nicht benutzen?
Die iCloud ist mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht konform. Deshalb haben wir die iCloud gesperrt. Wenn die Schulleitung dennoch entscheidet, dass die iCloud freigegeben werden soll, schalten wir diese für die jeweilige Schule frei. Alternativ können Sie die Nextcloud als DSGVO konforme Lösung nutzen.
Wie sichere ich meine Daten in der Nextcloud
Es ist wichtig, dass Sie die Daten auf dem Leihgerät regelmäßig sichern. Nur so können Sie die Daten auf dem Gerät bei Verlust oder Diebstahl sichern. Eine Anleitung zur Datensicherung in der Nextcloud finden Sie in unserem Downloadbereich.
Fragen rund um den technischen Support
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich meine Zugangsdaten verloren habe?
Wenn Sie Ihre Zugangsdaten verloren haben oder Probleme mit der Anmeldung bei Nextcloud haben, wenden Sie sich gerne an unsere IT-Hotline unter 0261/129-1393 oder helpdesk@bildung.koblenz.de.
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich technische Probleme habe oder Hilfe Installation des Leihgerätes benötige?
In unserem Downloadbereich finden Sie u.a. Anleitungen zur Installation des Leihgerätes. Wenn Sie weitere Hilfe benötigen, wenden Sie sich gerne an unsere IT-Hotline unter 0261/129-1393 oder helpdesk@bildung.koblenz.de.
Fragen rund um die Rückgabe
Wann muss ich mein Leihgerät zurückgeben?
Sie müssen das Leihgerät inkl. Zubehör zurückgeben, wenn Ihr Kind die Schule verlässt. Meistens ist das dann, wenn es mit der Schule fertig bist. Weitere Gründe sind das Verlassen der Schule, ein Schulwechsel oder auch ein Verweis.
Wo muss ich mein Leihgerät und das Zubehör zurückgeben?
Am Ende des Schuljahres geben Sie das Leihgerät und das Zubehör zentral in der Rhein-Mosel-Halle ab. Die Rhein-Mosel-Halle ist in der Julius-Wegeler-Str. 4 in Koblenz. Der Termin hierfür ist grundsätzlich in den letzten zwei Wochen vor den Sommerferien.
Wenn Sie das Leihgerät zu einem anderen Zeitpunkt als am Ende des Schuljahres zurückgeben müssen, z.B. weil ihr Kind die Schule oder den Bildungszweig wechselt, müssen Sie mit uns einen Termin vereinbaren.
Muss ich die Geräte in der Originalverpackung zurückgeben?
Nein. Wir können die Verpackung nicht annehmen.
Muss ich mein iPad zurücksetzen und was passiert mit meinen Daten?
Sie müssen nur Ihre Apple-ID vom Gerät nehmen. Falls das nicht möglich ist, melden Sie sich auf apple.com mit der Apple-ID an und werfen Sie das iPad dort raus. Das iPad können Sie nicht selber auf Werkseinstellungen zurücksetzen. Das übernimmt unsere IT und löscht dabei auch alle Daten. Wenn Sie Daten behalten möchten, sichern Sie diese vorher in der Nextcloud. Eine Anleitung finden Sie in unserem Downloadbereich.
Muss ich mein Notebook zurücksetzen und was passiert mit meinen Daten?
Ihr Notebook müssen Sie vor Rückgabe selbst zurücksetzen und die Daten löschen. Eine Anleitung hierzu finden Sie in unserem Downloadbereich.
Ich muss mein Leihgerät zurückgeben, finde den Vertrag aber nicht mehr. Kann ich dennoch das Leihgerät zurückgeben?
Das ist kein Problem. Die Vertragsnummer erleichtert uns die Suche im System. Für die Rückgabe sind Name und Schule ausreichend.
Kann ich das Leihgerät nach Ende der Ausleihe kaufen?
Es ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich das iPad oder das Zubehör von der Stadt Koblenz zu kaufen. Am Ende der Laufzeit der Geräte, z.B. wenn keine Updates mehr verfügbar sind, werden die Daten von den Geräten gelöscht und gehen dann in die Zoll Auktion.
Fragen rund um Schadens- und Verlustmeldungen
Was muss ich machen, wenn mein Leihgerät oder Zubehör einen Schaden erleidet oder kaputt geht?
Wenn das Leihgerät äußeren Schaden nimmt oder Teile des Zubehörs kaputt gehen, müssen Sie eine Schadensmeldung ausfüllen. Buchen Sie sich anschließend einen Termin.
Beim Termin begutachten wir den Schaden an Ihrem Gerät oder Zubehör. Sofern der Schaden repariert werden kann, schicken wir Sie mit einem Reparaturauftrag zu unserem Dienstleister. Sobald wir eine Rechnung erhalten, reichen wir diese in Form einer Schadenersatzforderung an Sie weiter. Bitte begleichen Sie die Forderung unter Angabe des Kassenzeichens innerhalb der angegebenen Frist. Bitte überweisen Sie kein Geld an den Reparaturdienstleister, sondern immer an eines der aufgeführten Konten der Stadt Koblenz unter Angabe des Kassenzeichens!
Auf keinen Fall darf das Gerät eigenmächtig repariert oder zu einem Dienstleister gebracht werden. Die Kosten hierfür werden von uns nicht übernommen.
Als ich mein Gerät beim Reparaturdienstleister abholen wollte, waren noch Schäden sichtbar. Was muss ich machen?
Nehmen Sie das Gerät auf keinen Fall an, wenn es nicht vollständig repariert ist. Verlangen Sie eine Nachbesserung. Schalten Sie das Gerät im Geschäft an, um zu prüfen, dass es funktioniert. Bei Problemen wenden Sie sich an uns unter 0261/129-1933 oder schule.leihgeraete@stadt.koblenz.de
Was muss ich machen, wenn ich mein Leihgerät verliere oder es gestohlen wird?
Wenn Ihr Kind sein Leihgerät oder Zubehör verliert oder es gestohlen wird, müssen Sie eine Schadensmeldung ausfüllen und vereinbaren anschließend einen Termin bei uns. Bei Diebstahl müssen Sie zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Anzeige schicken Sie anschließend an schule.leihgeraete@stadt.koblenz.de. Sie erhalten von uns ein Ersatzgerät. Bei Verlust musst Du die entstandenen Kosten an uns zurückzahlen.
Sind die Geräte versichert?
Nein. Die Geräte sind nicht versichert. Fragen Sie bei Ihrer privaten Haftpflichtversicherung nach, ob mobile Leihgeräte auch versichert sind.
Prüfen Sie auch im Schadensfall, ob es günstiger ist, den Schaden selbst zu begleichen anstatt die Versicherung in Anspruch zu nehmen.
Weitere Fragen
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Schicken Sie uns gerne eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Die Kontaktdaten finden Sie weiter unten.