hÄUFIG AN UNS GESTELLTE FRAGEN (faqs)
Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, die sie als Lehrkräft betreffen. Finden Sie auf Ihre Frage keine Antwort? Schicken Sie uns gerne eine E-Mail.
Die FAQs die Kinder und Eltern betreffend, finden Sie hier.
Grundsätzliche Fragen
Ist die Ausleihe des mobilen Leihgerätes inkl. Zubehör kostenlos?
Ja, die Ausleihe des mobilen Leihgerätes inkl. Zubehör ist kostenlos.
Kann ich meine Apple-ID auf dem iPad nutzen?
Die Schule entscheidet über die Nutzung der Apple-ID auf dem iPad. Wenn die Schule die Nutzung freigegeben hat, können Sie Ihre Apple-ID nutzen.
Welches Leihgerät und welches Zubehör erhalte ich?
Die Schule entscheidet welches Gerät und welches Zubehör Sie erhalten. Sie haben keinen Anspruch auf ein bestimmtes Gerät oder bestimmtes Zubehör. Die Geräte sind bei der Ausleihe alle funktionsfähig und gereinigt.
Welche Apps stehen zur Verfügung?
Eine Liste mit den Apps, die zur Verfügung stehen, finden Sie in unserem Downloadbereich. Wenn Sie weitere Apps im Bildungsbereich wünschen sprechen Sie uns gerne an.
Fragen rund um den technischen Support
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich meine Zugangsdaten verloren habe?
Wenn Sie Ihre Zugangsdaten verloren haben oder Probleme mit der Anmeldung bei der Nextcloud, wenden Sie sich gerne an unsere IT-Hotline unter 0261/129-1393 oder helpdesk@bildung.koblenz.de.
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich technische Probleme habe oder Hilfe Installation des Leihgerätes habe?
In unserem Downloadbereich finden Sie u.a. Anleitungen zur Installation des Leihgerätes. Wenn Sie weitere Hilfe benötigen, wenden Sie sich gerne an unsere IT-Hotline unter 0261/129-1393 oder helpdesk@bildung.koblenz.de.
Fragen rund um Beantragung und Ausgabe
Wie beantrage und wo erhalte ich mein Leihgerät?
Das Leihgerät wird über Ihre Schule beantragt. Hierfür erhalten Sie von der Schule einen Link über den Sie das Leihgerät digital beantragen. Darüber hinaus benötigen wir eine formlose E-Mail der Schulleitung, die uns bestätigt, dass Sie aktuell an der Schule beschäftigt sind. Sobald der Antrag bei uns eingegangen und geprüft ist, erhalten Sie eine Nachricht von uns zur Terminvereinbarung. Das Gerät wird Ihnen dann im Rathausgebäude I, Zimmer 238 ausgegeben. Bitte bringen Sie zum Termin Ihren Personalausweis mit.
Fragen rund um die Rückgabe
Wann muss ich mein Leihgerät und das Zubehör zurückgeben?
Ihr Leihgerät und das Zubehör müssen Sie zurückgeben, wenn Sie die Schule verlassen, wechseln, in Mutterschutz oder Pension gehen. Da die Leihgeräte der jeweiligen Schule zugeordnet sind ist auch bei einem Schulwechsel innerhalb des Schulträgers das Leihgerät zurückzugeben.
Wo muss ich mein Leihgerät zurückgeben?
Wenn Sie während des Schuljahres Ihr Leihgerät zurückgeben müssen, vereinbaren Sie bitte mit uns einen Termin.
Müssen Sie ihr Leihgerät am Ende des Schuljahres zurückgeben, erfolgt die Rückgabe ausschließlich über die zentrale Rückgabe in der Rhein-Mosel-Halle Julius-Wegeler-Str. 4 in Koblenz. Diese findet grundsätzlich in den letzten beiden Schulwochen vor den Ferien statt.
Muss ich die Geräte und das Zubehör in der Originalverpackung zurückgeben?
Mit Ausnahme der Verpackung für die iPad-Hülle mit der Tastatur und der Verpackung für das Notebook, können die Verpackung nicht annehmen.
Muss ich mein iPad zurücksetzen und was passiert mit meinen Daten?
Sie müssen nur Ihre Apple-ID vom Gerät nehmen. Falls das nicht möglich ist, melden Sie sich auf apple.com mit Ihrer Apple-ID ein und entfernen Sie dort in der Liste der angemeldeten Geräte das iPad. Ihr iPad können Sie nicht selber auf Werkseinstellungen zurücksetzen. Das übernimmt unsere IT und löscht dabei auch alle Daten. Wenn Sie Daten behalten möchten und keine Apple-ID besitzen, können Sie Ihre Daten in der Cloud sichern. Eine Anleitung finden Sie unter Downloadbereich.
Muss ich mein Notebook zurücksetzen und was passiert mit meinen Daten?
Ihr Notebook müssen Sie vor Rückgabe selbst zurücksetzen und die Daten löschen. Eine Anleitung hierzu finden Sie im Downloadbereich.
Ich muss mein Leihgerät zurückgeben, finde den Vertrag aber nicht mehr. Kann ich dennoch das Leihgerät zurückgeben?
Das ist kein Problem. Die Vertragsnummer erleichtert uns zwar die Suche im System, für die Rückgabe sind Name und Schule ausreichend.
Kann ich das Leihgerät und das Zubehör nach Ende der Ausleihe kaufen?
Es ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich das iPad oder das Zubehör von der Stadt Koblenz zu kaufen. Am Ende der Laufzeit der Geräte, z.B. wenn keine Updates mehr verfügbar sind, werden die Daten von den Geräten gelöscht und gehen dann in die Zoll Auktion.
Fragen rund um Schadens- und Verlustmeldungen
Was muss ich machen, wenn mein Leihgerät oder Zubehör einen Schaden erleidet oder kaputt geht?
Wenn das Leihgerät z.B. herunterfällt und das Display gerissen ist oder das Ladegerät kauptt geht, müssen Sie eine Schadensmeldung ausfüllen.
Sie bekommen von uns entweder ein anderes Gerät oder einen Reparaturauftrag mit dem Du zu unserem Dienstleister gehen, der den Schaden repariert. Im Anschluss bezahlen Sie die Kosten an uns zurück. Überweisen Sie kein Geld an den Reparaturdienstleister, sondern immer an uns unter Angabe des Kassenzeichens!
Auf keinen Fall darf das Gerät eigenmächtig repariert oder zu einem Dienstleister gebracht werden. Die Kosten hierfür werden von uns nicht übernommen.
Als ich mein Gerät beim Reparaturdienstleister abholen wollte, waren noch Schäden sichtbar. Was muss ich machen?
Nehmen Sie das Gerät auf keinen Fall an, wenn es nicht vollständig repariert ist. Verlangen Sie eine Nachbesserung. Schalten Sie das Gerät im Geschäft an, um zu prüfen, dass es funktioniert. Bei Problemen wenden Sie sich an uns unter 0261/129-1933 oder schule.leihgeraete@stadt.koblenz.de
Was muss ich machen, wenn ich mein Leihgerät verliere oder es gestohlen wird?
Wenn Sie Ihr Leihgerät oder Zubehör verlieren oder es gestohlen wird, müssen Sie eine Schadensmeldung ausfüllen. Bei Diebstahl ist zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten und diese muss an uns geschickt werden. Sie erhalten von uns ein Ersatzgerät. Bei Verlust zahlen SIe die entstandenen Kosten an uns zurück.
Sind die Geräte versichert?
Nein. Die Geräte sind nicht versichert. Prüfen Sie, ob in Ihrer Diensthaftpflichtversicherung mobile Leihgeräte mit eingeschlossen sind.
Prüfen Sie auch im Schadensfall, ob es günstiger ist, den Schaden selbst zu begleichen anstatt die Versicherung in Anspruch zu nehmen.
Weitere Fragen
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Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Die Kontaktdaten finden Sie weiter unten.