Schülerbeförderung
Schülerbeförderung in der Sekundarstufe I
(Klasse 5-10 sowie BVJ, BF I und BF II):
Ein Anspruch auf die Übernahme der Fahrtkosten besteht, wenn der kürzeste nicht besonders gefährliche Fußweg, zwischen Wohnort und Schule länger als 4 km ist. Liegt der Fußweg unter 4 km, müssen die Fahrkarten selbstständig angeschafft werden.
Nähere Informationen zur Selbstbeschaffung erhalten Sie auf der Seite des Verkehrsverbundes hier.
Besteht der Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten bei jeder Schule, egal wie weit entfernt?
Der Anspruch besteht nur bis zur nächstgelegenen, vergleichbaren Schule, der jeweiligen Schulart mit gleicher 1. Fremdsprache. Wird eine weiter entfernte Schule besucht, besteht nur ein Teilanspruch.
Schüler im Berufsvorbereitungsjahr besuchen die zuständige Schule!
Schülerbeförderung in der Sekundarstufe II
(Klasse 11-13 sowie Berufsschulen):
Ein Anspruch auf die Übernahme der Fahrtkosten besteht, wenn der kürzeste nicht besonders gefährliche Fußweg, zwischen Wohnort und Schule länger als 4 km ist und die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Die für Sie maßgebliche Einkommensgrenze können Sie dem Antragsvordruck entnehmen.
Für die Fahrkarten ist in der Sekundarstufe II ein monatlicher Eigenanteil zu zahlen. Nach der aktuellen Satzung der Stadt Koblenz über die Schülerbeförderung beträgt der Eigenanteil derzeit 25 % des Fahrkartenpreises.
Liegt der Fußweg unter 4 km, müssen die Fahrkarten selbstständig angeschafft werden.
Nähere Infos zur Selbstbeschaffung erhalten Sie auf der Seite des Verkehrsverbundes hier.
Besteht der Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten bei jeder Schule, egal wie weit entfernt?
Der Anspruch besteht nur bis zur nächstgelegenen, vergleichbaren Schule, der jeweiligen Schulart mit gleicher 1. Fremdsprache und identischen Leistungskursen. Wird eine weiter entfernte Schule besucht, besteht nur ein Teilanspruch.