Kindertagespflege
Kindertagespflege ist eine Betreuungsform für Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren und neben den Kindertagesstätten die zweite Säule der Kindertagesbetreuung in Rheinland-Pfalz.
Sie ist familiennah, zeitlich flexibel und somit besonders attraktiv für Eltern, die noch sehr junge Kinder haben oder durch außergewöhnliche Arbeitszeiten eine zeitlich besonders flexible Kindertagesbetreuung benötigen.
In Kleingruppen von bis zu 5 Kindern können bereits sehr junge Kinder bis zum Eintritt in die Kindertagesstätte betreut werden. Für ältere Kinder besteht die Möglichkeit, die Kindertagespflege ergänzend zu Kindertageseinrichtung oder Schule zu besuchen. So können häufig auch Betreuungszeiten abgedeckt werden, die Kindertageseinrichtungen oder Schulen nicht anbieten können.
In Rheinland-Pfalz wird Kindertagespflege von einer persönlich und fachlich geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt der Familie, oder in anderen geeigneten Räumen geleistet.
Die Stadt Koblenz übernimmt die fachliche Beratung, Begleitung und Qualifizierung von Tagespflegepersonen und vermittelt zugleich Kinder zu geeigneten Tagespflegepersonen.
Informationen für Personen, die Kindertagespflege anbieten möchten
Die Stadt Koblenz sucht Menschen, die Freude am Umgang mit Kindern haben. Qualifizierung und Unterstützung erhalten Sie von uns.
Weitere Informationen zur Kindertagespflege in Koblenz finden Sie hier
Informationen für Eltern, die Kindertagespflege suchen
benötigte Unterlagen:
- Antragsformular (erhältlich in der Vermittlungsstelle für Kindertagesbetreuung)
- Einkommensnachweise inklusive Sonderzahlungen
- Nachweis Berufstätigkeit, Schulbesuch, Studium
- Nachweis über sonstige Einkünfte (Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss)
- Nachweis über bestehende Versicherungen
- die Vorlage weiterer Unterlagen kann im Einzelfall erforderlich sein
anfallende Gebühren:
Es ist ein pauschalierter Kostenbeitrag zu leisten. Die Höhe des Kostenbeitrages orientiert sich an Jahreseinkommen, der Anzahl kindergeldberechtigter Kinder im Haushalt und dem Umfang der Betreuungsstunden. Für Kinder ab 2 Jahren bis zum Schuleintritt ist aufgrund der Beitragsfreiheit kein pauschalisierter Kostenbeitrag zu zahlen.
- Satzung der Stadt Koblenz über die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag für die Betreuung in Kindertagespflege vom 29.11.2011
- Beitragstabelle für den pauschalierten Kostenbeitrag ab 01.06.2023
Kontakt
Postanschrift
Jugend, Familie, Senioren und Soziales Abteilung IV - Vermittlungsstelle für Kindertagesbetreuung
Postfach 20 15 51
Koblenz
Dienstanschrift
Verwaltungshochhaus "Schängel-Center"
Rathauspassage 2
56068 Koblenz
Öffnungszeiten
Montag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich