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Leben in Koblenz

SOZIALRAUMBUDGET

Mit dem Sozialraumbudget hat das Land Rheinland-Pfalz eine Option eröffnet, mit der die Träger der öffentlichen Jugendhilfe den Kindertagesstätten, die unter besonderen Herausforderungen arbeiten, eine gezielte personelle Unterstützung gewähren können.

Das Sozialraumbudget verfolgt dabei unterschiedliche Ansätze, um einen Nachteilsausgleich für die Kitas nach der Umstellung auf das neue Landesrecht zu gewährleisten. Zum einen sollen Kitas die besonderen Anforderungen durch den Sozialraum, in dem sie sich befinden und der auf ihre Arbeit einwirkt, besser bewältigen können. Zum anderen geht es auch darum, die Kitas mit anderen konzeptionellen Bedarfen, die sich in der Regelpersonalisierung nur unzureichend berücksichtigen lassen, unterstützen zu können.

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Koblenz hat die Rahmenkonzeption zum Sozialraumbudget für den Zeitraum 2022 bis 2025 als Richtlinie am 8.12.2021 beschlossen. Auf dieser Grundlage können die Träger der Kitas Anträge auf Mehrpersonal für Kindertagesstätten stellen, die aus dem Sozialraumbudget zu 60% durch das Land und zu 40% durch die Kommune finanziert werden.