ÜBERGANG VON DER KITA ZUR GRUNDSCHULE
„Der Bildungsweg eines Kindes durchläuft verschiedene Etappen. Der Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule ist eine der entscheidenden Schnittstellen in der Bildungsbiografie eines Kindes und eine besondere Herausforderung für alle Beteiligten […] (Auszug aus Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung vom 27.01.2017)
Das Land Rheinland- Pfalz hat die Bedeutung einer positiven Gestaltung des Überganges von der Kindertageeinrichtung in die Grundschule sowohl im § 4 Landesgesetz über die Weiterentwicklung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTaG) als auch im Schulgesetz verankert. Weiterhin findet die Thematik ein eigenständiges Kapitel in den Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in RLP (BEE).
Positiv erlebte Übergänge stärken das Kind auf seinem individuellen Lebensweg.
Damit dieser Auftrag gut in der Praxis umgesetzt werden kann, stellt das Land jährlich ein Budget zur Verfügung, mit dem eine Gesamtplanung für den Jugendamtsbezirk zu steuern ist.
Der Träger stellt den Antrag im Rahmen der Beantragung für Maßnahmen der Sprachförderung online beim Jugendamt. Zugangsdaten und Fristen werden nach Freischaltung der Datenbank seitens des Landesjugendamtes Anfang des Jahres mitgeteilt.
Kontakt:
Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Fachberatung Kommunale Kindertagesstätten
Frau Beate Gniffke
Verwaltungshochhaus Schängel-Center
Rathauspassage 2
56068 Koblenz
+49 261 129-2329
+49 261 129-2340
beate.gniffke@stadt.koblenz.de