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Leben in Koblenz

VERFAHRENSLOTSEN IN KOBLENZ

Was ist ein Verfahrenslotse?

Ein Verfahrenslotse ist eine, seit dem 1. Januar 2024 neu geschaffene, neutrale Ansprechperson, die in Jugendämtern junge Menschen (0-27 Jahre) mit einer (drohenden) Behinderung berät. Auch deren Eltern, Personensorge- und Erziehungsberechtigte können von Verfahrenslotsen beraten werden. 

Die Verfahrenslotsen helfen den Betroffenen ihre Ansprüche auf Leistungen der Eingliederungshilfe (nach SGB VIII oder SGB IX) geltend zu machen. 

Dazu zählen insbesondere die Begleitung bei Antragsverfahren und Behördengängen zur Eingliederungshilfe. Die Hilfe durch einen Verfahrenslotsen ist freiwillig und die Beratung und Unterstützung erfolgt unabhängig von anderen Stellen des Jugendamts.

Die Verfahrenslotsen beraten telefonisch, schriftlich, über Videoanruf, per E-Mail und persönlich im Jugendamt oder bei Hausbesuchen.

Die Beratung ist kostenlos und kann auf Wunsch auch anonym erfolgen!

Weitere Informationen

  • Rechtliche Grundlage

    Die rechtliche Grundlage der Aufgaben des Verfahrenslotsen ist der Paragraph 10b des achten Sozialgesetzbuchs (SGB VIII). Dieser besagt, dass der Auftrag des Verfahrenslotsen zweigeteilt ist. 

    Einerseits haben junge Menschen mit einer (drohenden) Behinderung und ihre Familien, Personensorge- und Erziehungsberechtigten Anspruch, bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung der Leistungen zur Eingliederungshilfe durch einen Verfahrenslotsen begleitet und unterstützt zu werden.  

    Andererseits unterstützt der Verfahrenslotse das Jugendamt bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen. Konkret bedeutet dies, dass zukünftig (geplant zum 01.01.2028) alle Leistungen für junge Menschen mit einer (drohenden) Behinderung durch eine Stelle („aus einer Hand“) erfolgen sollen, um für Ratsuchende den Zugang zu Hilfen zu vereinfachen. Bei dieser Veränderung im Jugendamt unterstützt der Verfahrenslotse und bringt neue Ideen zugunsten der Betroffenen ein. 

    Der Verfahrenslotse ist somit Teil der gesetzlichen Neuregelungen zur Umsetzung der sogenannten inklusiven Lösung.

  • Beratung

    Die Beratung durch einen Verfahrenslotsen ist kostenlos und erfolgt auf Wunsch der Betroffenen. Ein Termin kann auch anonym vereinbart werden! 

    Mögliche Beratungsinhalte können sein:

    • Hilfe bei der Antragstellung einer Leistung der Eingliederungshilfe (nach SGB VIII oder SGB IX)
    • Klärung, welche Unterlagen (z.B. ärztliche Diagnosen) für die Antragstellung benötigt werden
    • Fragen zur Zuständigkeit für gewünschte Leistungen 
    • Fragen zu Hilfeplangesprächen, Gesamtplan- und Teilhabeplankonferenzen
    • Fragen zu (Ablehnungs-) Bescheiden, die Sie zur von Ihnen beantragten Leistung erhalten haben
    • Fragen zum Einlegen eines Wiederspruchs 
    • Beratung über weitere Anlaufstellen in und um Koblenz 
    • Hilfe bei der Kontaktherstellung zu einer zuständigen Stelle oder Ansprechperson
  • Begleitung

    Auf Wunsch können die Verfahrenslotsen junge Menschen mit einer (drohenden) Behinderung und deren Familien zu Terminen, wie zum Beispiel Teilhabeplan- oder Gesamtplankonferenzen, Hilfeplangesprächen oder zu Gesprächsterminen bei anderen Beratungsstellen (z.B. EUTB) oder Einrichtungen (z.B. KITAs oder Wohngruppen) begleiten.

    Die Begleitung ist freiwillig und nicht bei jedem Gespräch zwingend erforderlich. Der Verfahrenslotse unterstützt dabei die Interessen der Klientin /des Klienten. Auch können die Verfahrenslotsen nur für Teile eines Gesprächs hinzugebeten werden.

  • Unterstützung

    Die Unterstützung durch einen Verfahrenslotsen beginnt auf Wunsch der Betroffenen. Sie ist freiwillig und kostenlos!

    Das Unterstützungsangebot ist vielfältig und reicht von der Suche des zuständigen Reha-Trägers, über eine Beratung zur passenden Hilfeart, bis zur Unterstützung beim Ausfüllen oder Formulieren eines Antrags für Leistungen der Eingliederungshilfe. Der Kontakt zu einem Verfahrenslotsen kann einmalig erfolgen oder über den gesamten Zeitraum von der Antragsstellung bis zu der Bewilligung bestehen. Auch das hängt von dem Wunsch der Ratsuchenden ab.

  • Lotsen

    Da das Rechtsgebiet der Eingliederungshilfe umfassend und manchmal schwer zu verstehen sein kann, soll der Verfahrenslotse junge Menschen mit Behinderung und deren Familien durch die Paragraphen der Eingliederungshilfe lotsen und z.B. die richtige, zuständige Stelle im Jugendamt oder darüber hinaus ausfindig machen. Sollten andere Beratungsstellen oder Ansprechpartner weiterhelfen können, vermitteln die Verfahrenslotsen an die richtige Adresse. 

  • Leistungserbringung

    Die Verfahrenslotsen selbst gewähren keine Leistungen zur Teilhabe, sondern beraten, begleiten und unterstützen „nur“ bis zu der Entscheidung des Antrags und gegebenenfalls im weiteren Prozess. Für die Leistungserbringung ist der Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe sowie das Sozialamt (bis zum 31.12.2027) verantwortlich.

    Eingliederungshilfeleistungen sind nach § 102 SGB IX die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung und zur sozialen Teilhabe.



hilfreiche Webseiten