Werk Bleidenberg
Vermietung
Das Werk Bleidenberg wird als außerschulischer Lernort betrieben. Möglich ist aber auch die private oder geschäftliche Anmietung der Räumlichkeit.
Das Werk Bleidenberg bietet 40 Sitzplätze und besticht gerade bei schönem Wetter durch seine großzügige Außenanlage mit dem riesigen vorgelagerten Kletterspielplatz.
Pläne: von CANAL architekten & ingenieure
Reservierungen werden nur online entgegengenommen. In unserem Belegungskalender finden Sie auch das Reservierungsformular.
Mietpreistarife für die Nutzung des Werk Bleidenberg
I. Miete für Kinder- und Jugendveranstaltungen (KiTa's, Schulen etc.)
bei eintägiger und mehrtägiger Nutzung pro Tag
Räumlichkeiten gesamt: 40, 00 € Kaution: 50,00 €
zusätzliche Reinigung nach Aufwand pro Stunde: 33,50 €
zusätzlicher Einsatz des Hausmeisterdienstes, pro Stunde: 33,50 €
II. Miete für Familienfeiern (mit Kindern und Jugendlichen)
bei eintägiger und mehrtägiger Nutzung pro Tag
Räumlichkeiten gesamt: 110,00 €
Kaution: 250,00 €
zusätzlicher Einsatz des Hausmeisterdienstes, pro Stunde: 33,50 €
zusätzliche Reinigung nach Aufwand, pro Stunde: 33,50 €
III. Miete für sonstige Veranstaltungen
bei eintägiger und mehrtägiger Nutzung pro Tag
Räumlichkeiten gesamt: 220,00 € Kaution: 250,00 €
zusätzlicher Einsatz des Hausmeisterdienstes, pro Stunde: 33,50 €
zusätzliche Reinigung nach Aufwand, pro Stunde: 33,50 €
Sondermiete
Auf Grund ihrer Kooperations- und Unterstützungsfunktion haben der Verein „Freunde der Bundesgartenschau Koblenz e.V.“ und die Rotarische Familie Koblenz das Recht auf eine 2x jährliche kostenlose Nutzung des Werk Bleidenberg.
Ergänzungen
Die Herrichtung des Raumes kann ausschließlich in Eigenleistung erfolgen, die technische Ausstattung (Musikanlage ect….) ist Sache des Mieters.
Soweit Einrichtungen durch die Veranstalter in Anspruch genommen werden und Kosten für besondere Leistungen entstehen, die nicht im Mietpreistarif für die Benutzung des Werk Bleidenberg enthalten sind, z.B. Transporte usw. werden diese besonders berechnet.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für die Vertragspartner ist Koblenz.
Allgemeines
Das Hausrecht verbleibt im Falle der Vermietung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jugendamtes oder ihren Beauftragten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Benutzungs- und Hausordnung für das Werk Bleidenberg.
Tische und Stühle befinden sich im Werk Bleidenberg. Die Bestuhlung obliegt dem Mieter.
Soweit Einrichtungen durch die Veranstalter in Anspruch genommen werden und Kosten für besondere Leistungen entstehen, die nicht im Mietpreistarif für die Benutzung des Werk Bleidenbergs enthalten sind, z. B. Transporte usw., werden diese gesondert nach Aufwand berechnet. Die angegebenen Beträge sind Endpreise. Die Vermietung von Räumen ist nach § 4 Nr. 12 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Weitere Informationen