Historische Akten
Historische Akten bestehen etwa anders als Urkunden immer aus mehreren einzelnen Schriftstücken, die „unter sachlichem oder chronologischem Gesichtspunkt“[1] zusammengefasst werden. Sie sind im Rahmen der stetig zunehmenden Verschriftlichung von immer mehr Verwaltungs-, Rechts- und Geschäftstätigkeiten im privaten und öffentlichen Bereich, die zudem „immer vielseitiger und komplizierter werden“[2], als seinerzeit im Vergleich zu den Urkunden „entwickeltere, höhere Stufe schriftlicher Verwaltung“[3] entstanden. Sie dienen insbesondere „zur Interessensicherung und zur Ausgestaltung der Rechtsordnung“[4] sowie „langfristig als Gedächtnisstütze“[5]. In ihnen sollen nicht nur das Endergebnis, sondern auch sämtliche dazugehörige Zwischenschritte bzw. „die vorbereitenden wie die ausführenden Maßnahmen“[6] dokumentiert werden. Wie bereits erwähnt, wird „das Aktenwesen als neue, höhere Stufe der Schriftlichkeit in Staat und Gesellschaft“[7] verstanden. Im Laufe der Zeit haben sich die inneren und äußeren Formen von Akten immer wieder gewandelt und ausdifferenziert. Vereinfacht ausgedrückt sind im Wesentlichen drei neuzeitliche Aktenelemente auszumachen: Eingang, Ausgang und Innenlauf mit dazugehörigem Schriftgut verschiedenster Art und Form (eingehende Anfragen, Eingaben und Anträge, Schreiben, Mitteilungen und Berichte, ausgehende Antworten, (An-)Weisungen, innerhalb der aktenführenden (Dienst-)Stelle umlaufende interne Vermerke, Entwürfe, Notizen, Protokolle u. Ä.). Es gibt verschiedene (Unter-)Formen bzw. Typen von Akten. Sachakten behandeln in der Regel etwa im Gegensatz zu Personalakten eine bestimmte Sache bzw. einen Betreff, „sie dokumentieren das, was geschehen, ‚gehandelt‛ worden ist (acta)“[8]. Eine solche Sache kann auch beispielsweise der (Um-)Bau eines Hauses sein. Solche Akten bezeichnet man dann auch genauer als „Bauakten“. Mit Blick auf die äußere Erscheinungsform finden sich Akten in Form einer unbefestigten Zusammenstellung von Einzelblättern, eines gehefteten Bandes oder auch eines gebundenen Amtsbuches.[9]
Als sogenannte „Überrestquellen“, also als eher zufällige und unabsichtliche Quellen, ermöglichen sie Einblicke in - sich unter Umständen wandelnde - Gedankengänge, Meinungen, Absichten, Interessen, Verhandlungsabläufe und andere zugrundeliegende Aspekte des Zustandekommens von Entscheidungen, genauer eines Geschäfts-, Verwaltungs- und/oder Rechtsaktes.[10]
[1] Siehe Brandt, Ahasver von: Werkzeug des Historikers. Eine Einführung in die Historischen Hilfswissenschaften, Stuttgart 200717, S. 103.
[2] Siehe Schmid, Gerhard: 3. Akten, in: Beck, Friedrich; Henning, Eckart (Hrsg.): Die archivalischen Quellen. Mit einer Einführung in die Historischen Hilfswissenschaften, Köln u. a. 20125, S. 89-124, hier S. 93.
[3] Siehe Hartmann, Josef: Urkunden, in: Beck, Friedrich; Henning, Eckart (Hrsg.): Die archivalischen Quellen. Mit einer Einführung in die Historischen Hilfswissenschaften, Köln u. a. 20125, S. 25-54, hier S. 31.
[4] Siehe Schmid: 3. Akten, S. 89.
[5] Ebd., S. 90.
[6] Ebd.
[7] Ebd., S. 89.
[8] Siehe Brandt: Werkzeug des Historikers, S. 103.
[9] Vgl. zu dem gesamten Abschnitt ebd., S. 103-109; Schmid: Akten, S. 89-91, 100-105, 117-122.
[10] Vgl. Brandt: Werkzeug des Historikers, S. 105, 110.