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Leben in Koblenz

KoblenzPass

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Der KoblenzPass bietet bezugsberechtigten Personen und deren im Haushalt lebenden Familienmitglieder, die bestimmte Sozialleistungen empfangen, Vergünstigungen in unterschiedlichen Einrichtungen an. Der KoblenzPass eröffnet damit die Möglichkeit zur stärkeren gesellschaftlichen Teilhabe und eine niedrigschwellige Nutzung von Angeboten.


KoblenzPass-App

Schritt-für-Schritt-Anleitungen

Aktivierung des KoblenzPasses

Verlängerung des KoblenzPasses

Häufig gestellte Fragen

  • Wer kann den KoblenzPass erhalten?

    Für den Erhalt des Passes sind alle Personen und deren im Haushalt lebende Familienmitglieder (Ehepartner:innen und Kinder) anspruchsberechtigt, die folgende Leistungen erhalten:

    • Bürgergeld (SGB II)
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
    • Asylbewerberleistungen (AsylbLG)
    • Wohngeld (WoGG)
    • Bildung und Teilhabe (§ 6b BKGG)
  • Ist der KoblenzPass nur für mich gültig oder auch für weitere Mitglieder der Familie?

    Der KoblenzPass ist nur für Sie zusammen mit Ihrem amtlichen Lichtbildausweis gültig und nicht auf andere Personen übertragbar - auch nicht innerhalb der Familie. Familienmitglieder, die zusammen mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft wohnen können einen eigenen KoblenzPass aktivieren.

  • Welche Vergünstigungen gibt es mit dem KoblenzPass?

    Mit dem Start des KoblenzPasses werden für alle Passinhaber:innen (zunächst) folgende
    Vergünstigungen angeboten:

    Freibad Oberwerth
    Erwachsene: 2,50 € statt 5 €

    Mittelrhein-Museum Koblenz
    33% Ermäßigung

    Ludwig Museum Koblenz
    33% Ermäßigung

    Theater Stadt Koblenz
    Sozialpreis (zur Zeit 11,00 € für alle Kategorien)

    Städtische Kulturveranstaltungen
    veranstaltungsabhängig

    Stadtbibliothek
    50% Ermäßigung auf das Jahresnutzungsentgelt

    Veranstaltungen Koblenz-Touristik
    veranstaltungsabhängig

    VHS - Volkshochschule Koblenz
    50% Ermäßigung

    Kostenpflichtige städtische Seniorenveranstaltungen
    - Bunter Nachmittag
    - Schiffstour
    - Liedernachmittag
    1-2 Euro Ermäßigung

    Kostenpflichtige Angebote der Kinder- und Jugendarbeit
    25% Ermäßigung

    ÖPNV koveb
    Werbung für E-Ticket: 25% Ermäßigung

    Das Angebot über den KoblenzPass soll weiter ausgebaut werden.

  • Was kostet der KoblenzPass?

    Der KoblenzPass und die KoblenzPass-App sind kostenlos.

  • Wo finde ich mein Aktenzeichen für die Beantragung des KoblenzPass?

    Sie finden Ihr Aktenzeichen auf dem jeweiligen Bescheid der Sozialleistung. Wir haben für die verschiedenen Sozialleistungen Musterbescheide bereitgestellt auf denen das Aktenzeichen markiert ist.

    Hier gibt es ein paar Musterbescheide in denen man sieht, wo das Aktenzeichen zu finden ist.


  • Ich kann meinen KoblenzPass nicht abrufen. Warum findet die App mein Aktenzeichen nicht?

    Die Daten der App werden in unterschiedlichen Intervallen aktualisiert. Die Stadtverwaltung Koblenz überträgt die Daten für die Sozialleistungen: Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Bildung und Teilhabe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zum Lebensunterhalt täglich.

    Die Daten des Jobcenters Koblenz können aus technischen Gründen lediglich einmal im Monat aktualisiert werden. Das Jobcenter Koblenz stellt uns neue Daten zum Anfang des Monats bereit. Die neuen Daten stehen in der Regel ab dem 3-5 Werktag eines Monats zur Verfügung. Bitte warten Sie eine entsprechende Zeit ab.

  • Wie lange ist der KoblenzPass gültig?

    Die Gültigkeit Ihres KoblenzPasses ist an die Bezugsdauer Ihrer Sozialleistung gekoppelt, d. h. Ihr KoblenzPass ist so lange gültig, wie Sie die Sozialleistung beziehen. Eine Verlängerung erfolgt über die KoblenzPass-App.

  • Wie kann ich den KoblenzPass verlängern?

    Sie können Ihren digitalen KoblenzPass mit einem aktuellen Bescheid über die App verlängern.

    Für die Verlängerung eines Papierausdrucks müssen Sie mit der genannten Ansprechperson Kontakt aufnehmen. Sie erhalten einen neuen Ausdruck mit neuer Gültigkeit.

  • Wir sind Zwillinge/Drillinge/Mehrlinge haben aber nur ein Aktenzeichen. Was müssen wir beachten?

    Der KoblenzPass wird personenindividuell ausgestellt, d. h. anhand des jeweiligen Aktenzeichens der Bedarfsgemeinschaft und des Geburtsdatums. Es kann maximal ein KoblenzPass gleichzeitig aktiviert werden.

    Wenn Zwillinge/Drillinge/Mehrlinge Teil der Bedarfsgemeinschaft sind und das gleiche Geburtsdatum aufweisen, dann kann nicht automatisch für alle Geschwister jeweils ein personenindividueller KoblenzPass aktiviert werden. Bitte wenden Sie sich an die genannte Ansprechperson.

    Es erfolgt leider keine automatische Verlängerung. Bitte wenden Sie sich vor Ablauf Ihres KoblenzPasses an die genannten Kontaktdaten, damit eine Verlängerung erfolgen kann.

  • Was mache ich, wenn ich mein Smartphone bzw. den KoblenzPass verloren habe?

    Sie können jederzeit einen neun KoblenzPass über die KoblenzPass-App aktivieren. Der bereits aktivierte KoblenzPass auf Ihrem verlorenen Smartphone wird deaktiviert.

    Wenn Sie Ihren Papierausdruck verloren haben, dann wenden Sie sich bitte an die genannten Kontaktdaten.

  • Kann ich den KoblenzPass ohne App nutzen?

    Ja, Sie können den KoblenzPass auch als Papierausdruck erhalten. Bitte wenden Sie sich dafür an die genannte Ansprechperson. Für die Verlängerung des KoblenzPasses müssen Sie erneuet Kontakt aufnehmen.

Akzeptanzstellen

Häufig gestellte Fragen

  • Wie erfolgt die Prüfung des KoblenzPasses?

    Die Gültigkeit des KoblenzPasses kann von den Akzeptanzstellen mit der KoblenzPass-App überprüft werden.

    Der angezeigte Name kann durch die bezugsberechtigten Personen während der Aktivierung des KoblenzPasses freivergeben werden, er erfolgt keine Prüfung durch die Stadtverwaltung Koblenz. Die Prüfung der KoblenzPass-App umfasst das Geburtsdatum und den Gültigkeitszeitraum.

    Die Akzeptanzstellen müssen das Geburtsdatum und den angegebenen Namen mit einem amtlichen Lichtbildausweis abgleichen. Bitte beachten Sie, dass für Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, keine Ausweispflicht besteht.

  • Was benötige ich für die Prüfung eines KoblenzPasses?

    Die Gültigkeit des KoblenzPasses kann von den Akzeptanzstellen mit der KoblenzPass-App überprüft werden. Die KoblenzPass-App kann auf Android- bzw. iOS-Smartphones und -Tablets mit Kamera genutzt werden.

  • Welche unterschiedlichen Varianten des KoblenzPasses gibt es?

    Die bezugsberechtigten Personen können die digitale Variante des KoblenzPasses direkt in der KoblenzPass-App aktivieren und nutzen. Die Stadtverwaltung Koblenz stellt für bezugsberechtigte Personen ohne Smartphone einen Papierausdruck bereit. Sie als Akzeptanzstelle müssen jeweils den QR-Code mit Ihrem Smartphone oder Tablet einscannen.

  • Wann ist ein KoblenzPass gültig?

    Der KoblenzPass ist gültig, wenn die bezugsberechtigte Person aktuell eine Sozialleistung der Stadt Koblenz oder des Jobcenters Koblenz erhält und einen amtlichen Lichtbildausweis zur Identifikation bereithält.

    Bitte beachten Sie, dass für Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, keine Ausweispflicht besteht.

  • Wie kann ich als Akzeptanzstelle mitmachen?

    Bitte beachten Sie, dass hier keine Auskünfte zum Aktivierungsverfahren gegeben werden können. Wenden Sie sich bitte an die oben genannte Ansprechperson.

    Ihr Interesse freut uns. Sie können ausgestellte KoblenzPässe mittels der KoblenzPass-App wie bereits beschrieben auf Gültigkeit prüfen.

    Wenn Sie bezugsberechtigen Personen eine Vergünstigung anbieten wollen und Sie Interesse daran haben, dass Ihre Akzeptanzstelle in der KoblenzPass-App sowie auf der Internetseite aufgeführt wird, dann wenden Sie sich bitte an die genannten Kontaktdaten. Wir freuen uns über Ihre Nachricht.

     Bitte wenden Sie sich an:

    Frau Schwarzer

    +49 261 129-2213

Schritt-für-Schritt-Anleitung