Seniorenbeirat
Der Seniorenbeirat der Stadt Koblenz wurde auf Beschluss des Stadtrates vom 27.Oktober 1997 eingerichtet; seine jeweilige Amtszeit von fünf Jahren stimmt mit der des Stadtrates überein. Der Seniorenbeirat besteht aus 20 Mitgliedern und setzt sich insbesondere aus Vertreterinnen und Vertretern der Altenbegegnungsstätten, Heimbeiräte, Kirchen und Seniorenvereinigungen der politischen Parteien zusammen; daneben werden sechs Mitglieder aus seniorenrelevanten Bereichen kooptiert.
Der oder die Vorsitzende wird auf Vorschlag des Seniorenbeirates vom Rat der Stadt gewählt. Nach der Satzung vom 4.6.2009 ist der Seniorenbeirat als parteipolitisch unabhängiges und überkonfessionelles Organ des Rates gem. § 56a der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz die Interessenvertretung aller Bürgerinnen und Bürger der Stadt Koblenz, die über 60 Jahre alt sind (z.Z. etwa 28 % der Gesamtbevölkerung). Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.
Der Seniorenbeirat kann im Rahmen seiner selbst gegebenen Geschäftsordnung grundsätzlich über alle Angelegenheiten beraten, die die Belange der Seniorinnen und Senioren berühren. Darüber hinaus kann er in Angelegenheiten der Selbstverwaltung Wünsche äußern sowie Stellungnahmen und Empfehlungen abgeben; der oder die Vorsitzende ist berechtigt, hierzu an allen Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse mit beratender Stimme (§ 6(5) der Geschäftsordnung des Rates) teilzunehmen.
Im Sinne der von der EU vorgegebenen Demografiepolitik, die von den Regierungen verlangt, auch im Alter die Schranken für einen aktiven Einsatz in der Gesellschaft und für selbstbestimmtes Leben zu beseitigen und den Seniorinnen und Senioren die Teilhabe an allen gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen von der örtlichen bis zur nationalen Ebene zu ermöglichen (im Nikosia-Dokument von 2012 ist von "active aging" und "social inclusion" die Rede), und in Übereinstimmung mit den vom rheinland-pfälzischen Demografieministerium herausgegebenen Richtlinien und Empfehlungen wendet sich der Seniorenbeirat gegen jede Art von Ausgrenzung allein wegen des kalendarischen Alters (Altersdiskriminierung). Er setzt sich nachdrücklich ein für ein Verständnis der Generationen untereinander, z. B. durch Formen generationenübergreifenden Wohnens, und für ein menschenwürdiges und selbstbestimmtes Leben bis in das hohe Alter; das schließt die Förderung von Begegnungsmöglichkeiten, von Strukturen gegenseitiger Hilfe, von Mobilität und Gesundheit ein.
Den in der Öffentlichkeit vorhandenen, gelegentlich von überholten Vorurteilen geprägten Meinungsbildern über ältere Menschen und den in der Stadt Koblenz vorhandenen Heimen und Einrichtungen der Altenhilfe gilt darüber hinaus die besondere Aufmerksamkeit des Seniorenbeirates.
Vorsitzender Seniorenbeirat:
Prof. Dr. Heinz-Günther Borck
Seniorenbüro:
An der Liebfrauenkirche 18
56068 Koblenz
Geschäftszeiten:
Mo 09.00 - 10.00 Uhr
Do 09.00 - 10.00 Uhr
Geschäftsführerin: Anja Baulig
Telefon: 0261 1005026 (Anrufbeantworter)
Telefax: 0261 1005028
E-Mail: info@sb-ko.de
Mehr Informationen zum Seniorenbeirat, seinen Mitgliedern, Themen und Sprechzeiten: www.sb-ko.de
Ansprechpartner in der Stadtverwaltung:
Eva-Marie Schwarzer
Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Verwaltungsgebäude Schängel-Center
Zimmer 802
Telefon: 0261 129-2213
Telefax: 0261 129-2200
E-Mail: sozialamt@stadt.koblenz.de