Pressemeldungen der Stadt Koblenz
Stadtrat im Dezember – Haushalt für 2025 beschlossen – Hebesätze für Realsteuern beschlossen
Oberbürgermeister David Langner begrüßte die Ratsmitglieder zur letzten Sitzung des Jahres, in der es sich schwerpunktmäßig um den Haushalt des kommenden Jahres dreht.
Im November hatte der OB, der ja auch Kämmerer der Stadt ist, seinen Haushaltsentwurf für 2025 vorgelegt, den die Fraktionen, Stadtratsausschüsse und Ortsbeiräte beraten haben. Seit den Beratungen gab es noch diverse Veränderungen des Zahlenwerks, die der OB zunächst vorstellte und über die der Rat zuvor abgestimmt hatte.
Der Haushaltsplanentwurf schließt im Finanzhaushalt mit einem negativen Saldo in Höhe von rund 50,7 Mio. Euro ab.
Die Stadt benötigt für die Finanzierung von Investitionen mehr als 98,5 Millionen Euro Kredite.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals der Stadt beträgt am 31.12.2024 rund 700 Millionen Euro und zum Ende des kommenden Jahres dürften es rund 635 Millionen Euro sein.
Nach den Haushaltsreden der Fraktionen führte OB Langner durch die Antrags- und Schlussabstimmung, in der sich der Stadtrat mehrheitlich für die Annahme aussprach. Der Oberbürgermeister war erfreut und drückte den Ratsmitgliedern seinen Dank aus.
Der 2025er Haushalt wird nun der Aufsichtsbehörde in Trier zur Genehmigung vorgelegt.
Das Innenministerium hat den Kommunen im Land mitgeteilt, dass die Kommunalaufsicht als oberstes Ziel den Haushaltsausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben verlange. Die Gemeinden haben daher alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, dieses Ziel zu erreichen, sowohl die Ausgabenseite wie die Einnahmenseite betreffend.
Eine Vorlage, die Auswirkungen auf die Einnahmeseite des Haushalts hat und deshalb vorher abgestimmt wurde, bezog sich auf die Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuern.
Die Grundsteuer A wird für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft und die Grundsteuer B für die übrigen Grundstücke erhoben.
Aufgrund eines höchstrichterlichen Urteils mussten neue Grundstücksbewertungen vorgenommen werden, die zudem in einem neuen Grundsteuergesetz mündeten. Das Land Rheinland-Pfalz hat auf eigene Regelungen verzichtet wodurch das sogenannte Bundesmodells in unserem Land Anwendung findet. Dieses Modell führt zu einer Belastungsverschiebung von Geschäftsgrundstücken zu Wohngrundstücken. Ferner sollte durch die Neuberechnung der Grundsteuern, die wichtige Gemeindesteuer darstellen, das Steueraufkommen für die Gemeinden gleichbleiben. Um das zu gewährleisten sind erhebliche Steigerungen der Hebesätze erforderlich.
Im November 2024 hat sich das Land nach heftiger Kritik der kommunalen Familie dazu entschlossen, den Gemeinden unterschiedliche Hebesätze für die verschiedenen Grundstücke bei der Grundsteuer B zu erlauben. Da noch viele Rechtsfragen ungeklärt sind, wurde der Hebesatz bei der Grundsteuer B zunächst einheitlich auf 420 v.H. festgesetzt, um überhaupt Einnahmen generieren zu können. Bis zur Jahresmitte sollen dann die endgültigen Hebesätze feststehen und eine rückwirkende Beschlussfassung erfolgen. Die Grundsteuer A wird von 340 auf 438 v.H. angehoben. Dem schloss sich der Rat mehrheitlich an.
Eine weitere Entscheidung, die vor der Verabschiedung des Haushalts gefällt werden musste, betraf die Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer. Letztmals wurde der Gewerbesteuersatz im Jahr 2015 verändert. Nun beschloss der Rat mehrheitlich die Anhebung von 420 auf 440 v.H., was mit Mehreinnahmen von rund 5 Mio. Euro verbunden ist.
Im Jahr 2025 soll der jährlich stattfindende Tag der Städtebauförderung in Koblenz und zwar im Fördergebiet Soziale Stadt Koblenz-Neuendorf durchgeführt werden. Die eintägige Feier mit Teilnahme von Bundesministern, des Ministerpräsidenten und des Innenministers soll im Bereich des neu entstehenden Grünen Boulevards stattfinden. Die Verwaltung wird vom Rat mehrheitlich zur Ausschreibung von Leistungen für die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung durch eine Eventagentur beauftragt.
Die Stadt Koblenz ist mit sieben weiteren Kommunen Teil der Regiopole mittleres Rheintal e.V.. Im Juli haben sich die Mitglieder auf ein gemeinsames Projekt verständigt, das auf steigende Anforderungen und zunehmenden Fachkräftebedarf ausgerichtet ist: Eine zentrale Bußgeldstelle. Dafür werden nun Fördermittel beantragt, denn das erste gemeinsame Ziel ist der Erwerb einer einheitlichen Software für die Bearbeitung. Der Rat stimmte der Vorlage einstimmig zu.
Das Rauental und die Goldgrube sind durch eine Bahntrasse getrennt und können derzeit nur im Bereich des Heiligenwegs und der Lindenstraße unterquert werden. Daher soll mit dem Bau einer Geh- und Radwegbrücke eine weitere Querungsmöglichkeit geschaffen werden. Die Submission ergab nun eine deutliche Kostenerhöhung von 13,9 auf nunmehr rund 19,5 Mio. Euro. Der Rat hatte also zunächst das Bauvorhaben zu beschließen und sodann die mit der Kostenerhöhung verbundenen Veränderungen der Haushaltspläne. Eine Förderung durch den Bund ist in Höhe von rund 3,2 Mio. Euro zugesagt, Landesförderungen wurden ebenfalls in Aussicht gestellt. Der Rat schloss sich der Vorlage einstimmig an.
Ferner wurden noch Antworten auf vier Anfragen aus der letzten Ratssitzung vorgelegt.
Es fand zudem eine nichtöffentliche Sitzung statt, die neun Tagesordnungspunkte umfasste.