Pressemeldungen der Stadt Koblenz
Mitteilung der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz
Meldungen an die Tierseuchenkasse 2025 /Beiträge 2025
Im Dezember 2024 versendet die Tierseuchenkasse (TSK) wieder Meldebögen an alle ihr bekannten Pferdehalter*innen, Halter*innen von Bienen und Hummeln und
- neu – alle Geflügelhalter*innen.
Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht und melden Sie die am 1.1.2025 (Stichtag) in Ihrem Besitz befindlichen Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel, Bienen-, Hummelvölker oder Hühner, Enten, Gänse oder Laufvögel mit dem Meldebogen an AgroData in Cottbus oder online im Internet!
Die Meldung dient der Beitragsveranlagung durch die Tierseuchenkasse.
Alle Pferde, Esel Maultiere, Maulesel, Bienen und Hummelvölker wie nun auch Hühner, Enten, Gänse oder Laufvögel unterliegen der Melde- und Beitragspflicht.
Haben Sie als Pferde/Einhufer- oder Geflügelhalter oder Imker keinen Meldebogen erhalten? Dann sind Sie trotzdem meldepflichtig und müssen sich mit der Tierseuchenkasse direkt in Verbindung setzen.
Wenn Sie Ihre Tiere nicht bis zum 15. Februar 2025 melden, werden, soweit Daten für das Vorjahr vorhanden sind, die für 2024 gemeldeten Tier- oder Völkerzahlen für die Beitragsberechnung übernommen. Sind diese nicht mehr aktuell, kann es Probleme geben. Die Tierseuchenkasse erbringt Leistungen nur für die Tierbesitzer, die richtige Tierzahlen melden und ihren vollen Beitrag bezahlen.
Jede Tierhaltung muss auch bei der zuständigen Kreisverwaltung angezeigt werden. Das ersetzt aber nicht die Meldung zur Tierseuchenkasse.
In Rheinland-Pfalz ist jede(r) Pferde-/Einhufer- oder Geflügelbesitzer*in oder -eigentümer*in und Imker*in melde- und beitragspflichtig. Pauschalmeldungen von Pferdepensionsställen für alle Einsteller sind nicht rechtens.
Rinder müssen weiter online oder ggf. schriftlich über den Landeskontrollverband (LKV) ins Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) gemeldet werden.
Für die Meldungen von Schafen, Ziegen und Schweinen sind die Meldekarten des Landeskontrollverbandes (LKV) verschickt worden. Mit diesen Karten oder online werden Schweine, Schafe und Ziegen auch für die Tierseuchenkasse gemeldet.
Wir bitten alle beitragspflichtigen Tierhalter, ihre E-Mail-Adresse im Online-Portal webTSK (www.tsk-rlp.de) einzutragen, wenn noch nicht geschehen. Dann können Sie alle TSK-Mitteilungen nach Mail-Benachrichtigung im Internet abrufen. Die Tierseuchenkasse spart damit viel Papier und Arbeit. Ihre Zugangsdaten für webTSK finden Sie auf dem Meldebogen.
Geflügel muss ab 2025 auch an die Tierseuchenkasse gemeldet werden!
Mit Verwaltungsratsbeschluss am 11.12.2024 wurden die Beitragssätze der Tierseuchenkasse angepasst. Der Mindestbeitrag beträgt nun 20,00 EUR. Die detaillierten Beitragssätze sind auf der Internetpräsens der Tierseuchenkasse (www.tsk-rlp.de) zu finden.
Tierhalter haben nach EU- und Landesrecht wieder rückwirkend für 2024 eine Eigenbeteiligung an den für ihre Tierhaltung angefallenen Tierkörperbeseitigungskosten (TKB) zu zahlen. Diese erhöht sich leider wegen der Entgeltsteigerungen für die TKB durch das Entsorgungsunternehmen SecAnim Südwest GmbH.
Beitragsrechnungen versendet die Tierseuchenkasse im April 2025.
Vorher bitte keine Beitragszahlungen leisten!
Die Pferdehalter möchten wir an dieser Stelle nochmals auf die Möglichkeit der Beihilfe zu den Kosten für die Impfung Ihrer gemeldeten Pferde gegen West-Nil-Fieber und gegen das Equine Herpesvirus hinweisen. Sprechen Sie Ihre/n Tierarzt/Tierärztin darauf an.
Weitere wichtige Informationen in der angehängten Datei!