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Pressemeldungen der Stadt Koblenz

Hinweis zu Veranstaltungen in der Karwoche

Das Ordnungsamt der Stadt Koblenz weist darauf hin, dass alle öffentlichen Tanzveranstaltungen von Gründonnerstag 4 Uhr bis Ostersonntag 16 Uhr untersagt sind.

Ferner sind alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen und Darbietungen am Karfreitag von 4 Uhr bis 24 Uhr verboten.

Untersagt sind auch alle öffentlichen Sportveranstaltungen am Karfreitag von 0 Uhr bis 24 Uhr und am Ostersonntag bis 13 Uhr.

Für den Betrieb von Spielhallen und den Betrieb von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätten gelten besondere Bestimmungen des Landesglücksspielgesetzes. Spielhallen dürfen am Karfreitag und am Ostersonntag ganztags nicht betrieben werden. Auch die in Gaststätten aufgestellten Geldspielgeräte müssen an diesen Tagen ausgeschaltet sein.

Das Ordnungsamt behält sich Kontrollen auch in diesem Jahr vor.