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Pressemeldungen der Stadt Koblenz

Gesundheitsamt Mayen-Koblenz arbeitet weiter an der Digitalisierung seiner Leistungen -  Belehrung nach Infektionsschutzgesetz jetzt online möglich

Pressemeldung der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz:

Wer gewerbsmäßig direkt oder indirekt mit Lebensmitteln umgeht oder arbeitet, benötigt vor Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit nach § 42 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine Belehrung gemäß § 43 IfSG. Dies betrifft z.B. alle Personen, die in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind.

Die Belehrung kann ab sofort im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Mayen-Koblenz -also wer seinen Hauptwohnsitz im Kreis Mayen-Koblenz oder der Stadt Koblenz hat-  online durchgeführt werden. Sie wird zudem in mehreren Sprachen angeboten.

Überdies kann die anfallende Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 EUR ebenfalls online beglichen werden. Ein Gang zum Gesundheitsamt entfällt somit gänzlich.

Nähere Informationen über den Verfahrensablauf erhalten Sie über die Homepage des Gesundheitsamtes unter www.ga-mayen-koblenz.de bzw. direkt unter www.ga-mayen-koblenz.de/infektionsschutz/infektionsschutzbelehrung-43-ifsg/.