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Verwaltung

Aufgaben der stadtentwässerung

Abwasserentsorgung/Fäkalschlammbeseitigung

Dienstleistung: Die Entleerung des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und des in Gruben angesammelten Abwassers wird von der Stadt Koblenz oder von ihr beauftragten Dritten besorgt. Die Grundstückseigentümer haben die Stadt rechtzeitig von einer notwendigen Entleerung und mindestens eine Woche vor dem gewünschten Abfuhrtermin zu benachrichtigen. Die Stadt kann auf diese Benachrichtigung verzichten, wenn sie Fäkalschlamm regelmäßig oder zu vorher bestimmten und öffentlich bekanntgemachten Zeiten abholt. Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, alle Vorkehrungen zu treffen, damit zum festgesetzten Zeitpunkt entleert werden kann.

Gebühren:
Die Festsetzung der Gebühr erfolgt durch Kämmerei und Steueramt

Besonderheiten: Ansprechpartner

  • Tel.: 0261/129-4038
  • FAX 0261/129-4000

Formulare:

Anforderungsbogen für die Entleerung
Erhebungsbogen für neue und bestehende Gruben und Kleinkläranlagen