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Informationen nach § 40 Abs. 1a Ziffer 3 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFBG)

09.04.2025: Es liegen Informationen nach Ziffer 3 vor


Derzeit liegt für den Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung Koblenz folgende Veröffentlichung vor:

Informationen nach § 40 Abs. 1a Ziff. 3 LFGB


Datum Veröffentlichung

09.04.2025
Betriebsbezeichnung

Imbiss-Happy Döner

Anschrift

Altengraben 15, 56068 Koblenz

Betreiber

Herr Mohammad Salehkhel

Feststellungstag

20.03.2025

Sachverhalt / Grund der Beanstandung
Mängel bei der Betriebshygiene
Rechtsgrundlage

§ 10 Abs. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB

Mängelbeseitigung

Am 24.03.25 waren viele der zuvor beanstandeten Hygienemängel behoben.