Standesamt Koblenz (Amt 34.20)
Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Standesamtes Koblenz. Mit den folgenden Seiten möchten wir Ihnen wichtige Informationen geben, die Sie bei dem Dienstleistungsangebot des Standesamtes (Geburt, Eheschließung, Sterbefall, Vaterschaftsanerkennung, Urkundenausstellung, namensrechtliche Erklärungen, u.a.m.) beachten sollten. Die Hinweise beinhalten Angaben zu den erforderlichen Dokumenten und auch zu den evtl. entstehenden Kosten.
Standesamt am 20.11.2024 geschlossen
Aufgrund einer ganztägigen Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist das Standesamt am Mitwoch, den 20.11.2024 geschlossen. Ab Donnerstag ist die Erreibarkeit wieder gewährleistet. Wir bitten um Verständnis.
Anmeldung von Erklärungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)
Die Anmeldung der Erklärungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist ab dem 01. August 2024 möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.
Onlineverfahren zur Terminreservierung von Samstagseheschließungen
Terminreservierungen für Eheschließungen an einen Samstag können derzeit ausschließlich online erfolgen. Hier erhalten Sie weitere Informationen! Reservierungen für Termine unter der Woche (dienstags, donnerstags und freitags) erfolgen telefonisch unter 0261/129 1779.
Abteilung Geburten (Abstammungs- und Namensrecht)
Erstbeurkundung von Geburten, Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen und namensrechtlichen Erklärungen
Michael Gräf
Standesbeamter0261 129-1777
0261 129-1750
standesamt@stadt.koblenz.deBeurkundung von vorgeburtlichen Vaterschaftsanerkennungen, Erstbeurkundung von Geburten
Manuela Theise
Standesbeamtin0261 129-1778 (Mo. und Mi. ganztags, Di., Do, vormittags)
0261 129-1750
standesamt@stadt.koblenz.deIsabell Bröder
Standesbeamtin
0261 129-1773
0261 129-1750
standesamt@stadt.koblenz.deAbteilung Eheschließung
Anmeldung zur Eheschließung, Terminreservierung, Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, Eheschließungen, namensrechtliche Erklärungen (Bestimmung eines Ehenamens, Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe)
Astrid Dawirs
Standesbeamtin0261 129-1770 0261 129-1750
standesamt@stadt.koblenz.deMarie Scaruppe
Standesbeamtin0261 129-1779
0261 129-1750
standesamt@stadt.koblenz.deAnnegret Walldorf
Standesbeamtin0261 129-1780
0261 129-1750
standesamt@stadt.koblenz.deRainer Adamy
Standesbeamter
standesamt@stadt.koblenz.deAbteilung Sterbefälle
Erstbeurkundung von Sterbeällen, Bestattungsgenehmigungen, Ausstellung von Leichenpässen
Katharina Hilger
Standesbeamtin
0261 129-1776
0261 129-1750
standesamt@stadt.koblenz.deIris Thum
Standesbeamtin0261 129-1775 (Mo. und Mi. ganztags, Di., Do, Fr. vormittags)
0261 129-1750
standesamt@stadt.koblenz.deUrkundenstelle / Erklärung über den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft
Ausstellung von Personenstandsurkunden aller Art, Beurkundung von Kirchenaustrittserklärungen
Hinweis: Die Anforderung von Personenstandsurkunden kann nur auf schriftlichen Weg (per Post beziehungsweise per E-Mail) oder über unser Online-Formular erfolgen. Im Ausnahmefall ist eine persönliche Vorsprache möglich. Wenden Sie sich bitte hierzu vorab an die Kolleginnen der Urkundenstelle um einen Termin zu vereinbaren. Weitere Informationen zur Urkundenausstellung erhalten Sie auch hier.
Elke Große
0261 129-1772
0261 129-1750
standesamt@stadt.koblenz.deSilvia Neiser
Standesbeamtin0261 129-1771 (Mo. bis Mi. ganztags)
0261 129-1750
standesamt@stadt.koblenz.deTanja Rübin
Standesbeamtin0261 129-1774
0261 129-1750
standesamt@stadt.koblenz.deKerstin Wiederstein
0261 129-1755
0261 129-1750
standesamt@stadt.koblenz.deManuela Theise (Terminvereinbarung Kirchenaustritte)
Standesbeamtin0261 129-1778
0261 129-1750
standesamt@stadt.koblenz.deNachregistrierung von Personenstandsfällen im Ausland
Rainer Adamy
Standesbeamter
0261 129-1751
0261 129-1750
standesamt@stadt.koblenz.deöffentlich-rechtliche Änderungen von Vor- und/oder Familiennamen
Änderung des Vor- oder Familiennamens aufgrund des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG). Hierunter fallen nicht die Namensänderung, welche aufgrund zivilrechtlicher Bestimmungen (BGB, EGBGB) möglich sind (z.B. Wiederannahme des Geburtsnamens nach Scheidung).
Michael Gräf
Standesbeamter
0261 129-1777
0261 129-1750
standesamt@stadt.koblenz.de
Bitte erscheinen Sie unbedingt pünktlich zu Ihrem vereinbarten Termin. Verspätete Vorsprachen können gegebenenfalls nicht berücksichtigt werden. Sobald Sie sich vor der Eingangstür (Glastür) des Standesamts befinden, kontaktieren Sie bitte Ihren Sachbearbeiter. Ihnen wird die Tür dann geöffnet.