Informationen zum Kirchenaustritt
Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder einer Weltanschauungsgesellschaft des öffentlichen Rechts kann in Rheinland-Pfalz unter anderem bei der zuständigen Behörde des Haupt-oder Nebenwohnsitzes erklärtt werden. Bei der Stadtverwaltung Koblenz liegt die Zuständigkeit beim Standesamt.
Für die Austrittserklärung werden folgende Unterlagen benötigt:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- sofern vorhanden:
- Abstammungs-/Geburtsurkunde mit Taufvermerk, Taufurkunde
Erklärungsberechtigt sind Personen, welche das 14. Lebensjahr vollendet haben und nicht geschäftsunfähig sind. Für Minderjährige unter 14 Jahren können die gesetzlichen Vertreter den Austritt erklären. Eine persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich; die Vertretung per Vollmacht ist nicht möglich. Die Austrittserklärung wird mit dem Ablauf des Tages wirksam, an dem die Erklärung unterzeichnet worden ist. Sie erhalten hierüber eine Bescheinigung. Das Ende der Kirchensteuerpflicht wird durch das Kirchensteuergesetz geregelt.
Die Gebühr für die Beurkundung der Austrittserklärung beläuft sich in Rheinland-Pfalz auf 30,00 Euro. Die Gebühr wird auch bei gleichzeitiger Abgabe mehrerer Austrittserklärungen für jede Erklärung gesondert erhoben.
Für die Abgabe der Kirchenaustrittserklärung ist vorab eine telefonische Terminvereinbarung bei den zuständigen Kolleginnen erforderlich.