Personenstandsurkunden online anfordern
Bitte nehmen Sie sich wenige Minuten Zeit, um die folgenden Hinweise zu lesen, damit Ihre Urkundenanforderung möglichst schnell bearbeitet werden kann.
- Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- sowie Sterbeurkunden, beglaubigte Abschriften / Ausdrucke der entsprechenden Register und mehrsprachige (internationale) Personenstandsurkunden können Sie bei uns für sich selbst, für Ihre Vorfahren oder Abkömmlinge problemlos online bestellen.
- Urkunden können nur angefordert werden, wenn die Person in Koblenz geboren wurde, geheiratet hat oder verstorben ist und zu dem vorgenannten Personenkreis gehört. Bei anderen Ereignisorten wenden Sie sich bitte an das jeweils zuständige Standesamt
- Gemäß § 5 des Personenstandsgesetz (PStG) werden Personenstandsregister nur noch für einen bestimmten Zeitraum beim Standesamt aufgehoben.
- Geburtenregister = 110 Jahre
- Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister = 80 Jahre
- Sterberegister = 30 Jahre
Nach Ablauf dieser Zeit sind die Register den zuständigen öffentlichen Archiven anzubieten, in Koblenz dem Stadtarchiv. Anfragen über Ahnenforschungen richten Sie daher bitte direkt an das Stadtarchiv. Dort können beglaubigte Abschriften aus den Altregistern ausgestellt werden.
- Wenn Sie eine Urkunde über die Geburt zur Anmeldung einer Eheschließung oder zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragen möchten, wählen Sie an entsprechender Stelle bitte "beglaubigte(r) Abschrift/Ausdruck aus dem Geburtenregister" (für die Bundesländer: Bayern, Baden-Württemberg und Berlin mit Hinweisteil) aus. Eine Geburtsurkunde ist für diese Zwecke nicht ausreichend.
- Sollten Sie für Ihre Urkunde eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) benötigen, so wenden Sie sich nach dem Erhalt der Urkunde bitte an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Kaiserslautern. Nähere Informationen und den Antrag finden Sie hier.
- Nach Beendigung des Bestellvorgangs durch anklicken auf "Zahlungspflichtig bestellen" erhalten Sie auf Ihrem Bildschirm die Bestätigung, dass Ihre Urkundenanforderung bei uns eingegangen ist. Es erfolgt keine gesonderte Nachricht per E-Mail. Wir bitten daher von Anfragen per Telefon, Fax oder E-Mail, ob die Anforderung tatsächlich eingegangen ist, abzusehen, da dies die eigentliche Bearbeitung aller Bestellungen verzögert. Bei Rückfragen werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Die Bearbeitungszeit liegt aktuell bei zwei bis drei Wochen.
Informationen zu Gebühren
Für die Ausstellung von Personenstandsurkunden aller Art werden in Rheinland-Pfalz Gebühren in Höhe von 13,00 Euro erhoben. Jede weitere Urkunde, die gleichzeitig beantragt und vom Standesamt in einem Verfahren hergestellt wird, kostet 6,50Euro.
Beispiel:
- 2x Geburtsurkunde (deutsch) = 19,50 Euro
- 1x Geburtsurkunde (deutsch) + 1x begl. Ausdruck aus dem Geburtenregister = 26,00 Euro
Die Gebühren können derzeit wie folgt beglichen werden:
- Paypal
- Kreditkarte
Sofern Sie die Gebühren gegen Rechnung per Vorkasse zahlen möchten, bitten wir die entsprechenden Urkunden per E-Mail anzufordern. WICHTIG: Geben Sie in Ihrer E-Mail bitte die erforderlichen Daten, wie Vor- und Familienname, postalische Adresse, je nach Urkundenart Geburts-, Eheschließungs- oder Sterbedatum sowie eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an. Sie erhalten nach Ihrer Urkundenanforderung innerhalb einer Woche, eine E-Mail mit unserer Bankverbindung (IBAN und BIC). Wir bitten Sie daher Ihren Mail-Posteingang zu überprüfen, ggf. auch den SPAM-Ordner!
Wichtig: Bitte geben Sie bei der Überweisung als Verwendungszweck unbedingt die angegebene Zahlungsnummer und das Kassenzeichen an!
Sobald die Zahlung bei uns eingegangen ist, werden wir Ihnen die angeforderte(n) Urkunde(n) umgehend übersenden
Wie lange ist die Bearbeitungszeit?
Wir bemühen uns Ihre Online-Anforderung schnellstmöglich zu bearbeiten. Die eigentliche Bearbeitungszeit ist unter anderem auch von Ihrer Zahlungsvariante abhängig. Zahlen Sie per Paypal, Giropay oder Kreditkarte ist eine schnellere Bearbeitung gewährleistet als bei Vorkasse.