Europaweite Liefer- und Dienstleistungen
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
Durch die Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU ergeben sich für die Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich grundlegende Änderungen.
Seit dem 18. Oktober 2018 sind gem. §53 Vergabeverordnung (VgV) Interessenbekundungen, Interessenbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote nur ausschließlich mit Hilfe elektronischer Mittel einzureichen.
Die ZVS stellt hierzu die Vergabe-Plattform www.rlp.vergabekommunal.de zur Verfügung.
Elektronische Kommunikation:
Die gesamte Kommunikation erfolgt bei allen Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter.