Vergebene Aufträge
Bereits vergebene Aufträge können Sie hier einsehen:
Auf Grundlage des § 20 VOB/A 2019 und § 30 UVgO wird auf der Internetseite der Stadt Koblenz über die Auftragsvergabe informiert, sofern die folgenden Auftragswerte erreicht oder überschritten sind:
1.) Bauleistungen
a) Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer
b) Freihändige Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer
2. ) Liefer- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer)
Die Informationen nach Ziffer 1 werden 6 Monate vorgehalten und die Informationen nach Ziffer 2 werden 3 Monate vorgehalten.