EINWOHNERBETEILIGUNG
ALLGEMEINES
Alle Einwohner der Stadt Koblenz können sich aktiv an der Aufstellung des Haushalts- und Nachtragshaushaltsplans beteiligen. Hierzu können mit einem entsprechend vorbereiteten Bogen, Vorschläge zum Entwurf des jeweiligen Haushalts- oder Nachtragshaushaltsplans (einschließlich seiner Anlagen) abgegeben werden. Die eingereichten Vorschläge werden in den Haushalts- und Nachtragshaushaltsplanberatungen der politischen Gremien der Stadt Koblenz einfließen und dort zur Beratung gestellt.
Die Einwohnerbeteiligung findet immer nur zu einem bestimmten Zeitpunkt im Jahr (meistens im Herbst), über einen Zeitraum von zwei Wochen, statt. Wann eine Einwohnerbeteiligung durchgeführt wird, können Sie auf dieser Seite oder durch eine entsprechende Bekanntmachung in der Rhein-Zeitung erfahren.
EINWOHNERBETEILIGUNG ZUM HAUSHALTSPLAN 2025
Alle Einwohner der Stadt Koblenz können sich in der Zeit vom 30.10.2024 bis 12.11.2024 aktiv an der Aufstellung des Haushaltsplans 2025 der Stadt Koblenz beteiligen.
Hierzu können mit dem Vorschlagsbogen (siehe unten) Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen abgegeben werden. Die eingereichten Vorschläge werden in die Beratungen des Haushaltes 2025 der politischen Gremien der Stadt Koblenz einfließen und dort zur Beratung gestellt.
Bitte senden Sie Ihren Vorschlag an:
Kaemmerei@Stadt.Koblenz.de
oder auf dem Postweg an:
Stadtverwaltung Koblenz
Kämmerei und Steueramt
Willi-Hörter-Platz 1
56068 Koblenz
Vorschläge, die nach dem 12.11.2024 eingehen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden!Den Entwurf des Haushaltsplanes 2025 finden Sie hier.