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Leben in Koblenz

Bildungsstandort Koblenz

Schülerbeförderung

Schülerbeförderung in der Sekundarstufe I

(Klasse 5-10 sowie BVJ, BF I und BF II):

Ein Anspruch auf die Übernahme der Fahrtkosten besteht, wenn der kürzeste nicht besonders gefährliche Fußweg, zwischen Wohnort und Schule länger als 4 km ist. Liegt der Fußweg unter 4 km, müssen die Fahrkarten selbstständig angeschafft werden.

Nähere Informationen zur Selbstbeschaffung erhalten Sie auf der Seite des Verkehrsverbundes hier.

Besteht der Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten bei jeder Schule, egal wie weit entfernt?

Der Anspruch besteht nur bis zur nächstgelegenen, vergleichbaren Schule, der jeweiligen Schulart mit gleicher 1. Fremdsprache. Wird eine weiter entfernte Schule besucht, besteht nur ein Teilanspruch.
Schüler im Berufsvorbereitungsjahr besuchen die zuständige Schule!

Schülerbeförderung in der Sekundarstufe II

(Klasse 11-13 sowie Berufsschulen):

Ein Anspruch auf die Übernahme der Fahrtkosten besteht, wenn der kürzeste nicht besonders gefährliche Fußweg, zwischen Wohnort und Schule länger als 4 km ist und die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Die für Sie maßgebliche Einkommensgrenze können Sie dem Antragsvordruck entnehmen.
Für die Fahrkarten ist in der Sekundarstufe II ein monatlicher Eigenanteil zu zahlen. Nach der aktuellen Satzung der Stadt Koblenz über die Schülerbeförderung beträgt der Eigenanteil derzeit 25 % des Fahrkartenpreises.

Liegt der Fußweg unter 4 km, müssen die Fahrkarten selbstständig angeschafft werden.

Nähere Infos zur Selbstbeschaffung erhalten Sie auf der Seite des Verkehrsverbundes hier.


Besteht der Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten bei jeder Schule, egal wie weit entfernt?

Der Anspruch besteht nur bis zur nächstgelegenen, vergleichbaren Schule, der jeweiligen Schulart mit gleicher 1. Fremdsprache und identischen Leistungskursen. Wird eine weiter entfernte Schule besucht, besteht nur ein Teilanspruch.


Kontaktdaten

Kultur- und Schulverwaltungsamt

Abteilung Schülerbezogene Leistungen

Willi-Hörter-Platz 1

56068 Koblenz

Klicken, um weitere Öffnungs- oder Schließzeiten auszublenden

Montag Von 08:30 bis 12:00 Uhr

Dienstag Von 08:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag Von 08:30 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 16:00 Uhr

Freitag Von 08:30 bis 12:00 Uhr

Frank Hofmann

Abteilungsleitung

+49 261 129-1906

Khalid Ezzouaoui

Sachbearbeitung A-Z

+49 261 129-1932


Die Anträge auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten ab Schuljahr 2024/2025 sind bis spätestens 31.05.2024 online abzugeben.

Für später eingehende Anträge kann die Ausgabe des Deutschlandtickets nicht zum Schulstart 26.08.2024 gewährleistet werden.

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