Bescheinigung in Steuersachen beim Finanzamt beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Mit der "Bescheinigung in Steuersachen", die auch als Unbedenklichkeitsbescheinigung bezeichnet wird, können Sie nachweisen, dass Sie steuerlich zuverlässig sind. 

    Die Vorlage einer "Bescheinigung in Steuersachen" ist oft erforderlich, wenn Sie zum Beispiel:

    • eine gewerberechtliche Erlaubnis beantragen, zum Beispiel für:
      • Gaststättengewerbe
      • Reisegewerbe
      • Personenbeförderung
      • Immobilienhandel
    • sich um einen öffentlichen Auftrag bewerben
    • Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern möchten

    Eine "Bescheinigung in Steuersachen" kann auch privaten Auftraggeberinnen und Auftraggebern als Entscheidungshilfe dienen.

    Jede "Bescheinigung in Steuersachen" enthält Angaben zu Ihrer Person und zu Ihren steuerlichen Verhältnissen in den letzten Jahren, unter anderem:

    • Höhe von Steuerschulden
    • Pünktlichkeit bei Zahlungen
    • Pünktlichkeit bei der Abgabe von Steuererklärungen
    • gegebenenfalls Informationen zu Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten

    Die "Bescheinigung in Steuersachen" gibt nur Auskunft über Ihre aktuelle steuerliche Situation. Sie ist wertungsfrei und enthält keine Prognose über Ihr zukünftiges Verhalten.

    Die "Bescheinigung in Steuersachen" stellt Ihnen Ihr Finanzamt aus.

    Für eine "Bescheinigung in Steuersachen", die Auskunft über kommunale Steuern geben soll, ist Ihre Kommunalverwaltung zuständig. Dazu gehören zum Beispiel:

    • Gewerbesteuer
    • Grundsteuer
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • wenn Sie den Antrag online oder schriftlich einreichen: formloser Antrag an das Finanzamt mit Angaben zu:
      • Anzahl der benötigten Ausfertigungen
      • Mitteilung, für welchen Zweck Sie die Bescheinigung benötigen
    • wenn Sie den Antrag schriftlich einreichen, zusätzlich:
      • Personaldokument in Kopie, zum Beispiel Personalausweis
      • Steuernummer, steuerliche Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Eine Bescheinigung in Steuersachen kostet 10,00 Euro gem. §1, Anlage Nr. 4.2 der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art.

    Die Gebühr ist im Voraus zu begleichen.

    Die Gebühr kann bei Antragstellung bar bezahlt werden.

    Bei Antragstellung in Schriftform, per Fax oder E-Mail oder auch telefonisch ist die Gebühr vorab zu überweisen.

    Den Betrag in Höhe von 10,00 Euro überweist man dazu auf das Konto bei der Sparkasse Koblenz

    DE40 5705 0120 0000 0002 40

    Unter Verwendungszweck ist das Kassenzeichen „992101“ anzugeben, sowie der Name derjenigen Person, für welche die Bescheinigung benötigt wird.

  • Rechtsbehelf

    ​​Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Sie können Ihren Antrag online (siehe auf dieser Seite unter "Ihr Anliegen direkt online starten") oder mihilfe des folgenden PDF-Formulars bei der Stadt Koblenz beantragen:

    Bescheinigung_in_Steuersachen_Antrag.pdf

    Sofern Sie den Antrag über das oben abgebildete PDF-Formular stellen möchten, schicken Sie das ausgefüllte Antragsformular auf dem Postweg an die Stadtkasse der Stadtverwaltung Koblenz (Rathauspassage 2, 56068 Koblenz) oder per E-Mail an kasse@stadt.koblenz.de.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

Ansprechpartner für Bescheinigung in Steuersachen (ehem. Unbedenklichkeitsbescheinigung) bei der Stadtkasse Koblenz:

+49 261 129 2027

Zuständige Abteilungen