Zusätzliche Möglichkeiten für den kommunalen Klimaschutz
Seit Beginn des Jahres 2022 ist eine neue Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums in Kraft getreten. Diese sorgt durch neue Förderschwerpunkte, erweiterte Antragsberechtigungen und eine lange Geltungsdauer für zusätzliche Anreize, um in Städten und Kommunen den Klimaschutz vor Ort noch effektiver voranzubringen.
Auf kommunaler Ebene gibt es noch große Potenziale zur Einsparung von Treibhausgasemissionen. Die neu gestaltete und erweiterte Kommunalrichtlinie bietet daher nun noch mehr Möglichkeiten und finanzielle Anreize, sich vor Ort für den Klimaschutz stark zu machen.
Die einzelnen Neuerungen der Kommunalrichtlinie im Überblick:
- Mehr Personal für die Umsetzung von Klimaschutz vor Ort:
Zusätzlich zu den bekannten Personalstellen im Klimaschutzmanagement wird seit diesem Jahr auch weiteres Personal gefördert. Dazu zählen Klimaschutzmanager für die Umsetzung von Fokuskonzepten, Fachpersonal, das sich um die Einführung und Erweiterung eines Energiemanagements kümmert, sowie Klimaschutzkoordinatoren. Diese Koordinatoren sollen beispielsweise auf Landkreisebene Klimaschutz in denjenigen Kommunen ermöglichen, für die aufgrund ihrer Größe kein eigenes Klimaschutzmanagement in Frage kommt.
- Mehr Antragsberechtigte:
Die neue Kommunalrichtlinie ermöglicht seit diesem Jahr auch Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, gemeinnützigen Vereinen sowie Contractoren, die Klimaschutzprojekte im Auftrag für Kommunen umsetzen, von Fördermitteln zu profitieren. Daneben sind die strategischen Angebote (Beratung, Konzepte und Personal) für alle Antragstellergruppen geöffnet.
- Mehr passgenaue Fördermöglichkeiten:
Seit Anfang des Jahres werden Fördermittel für zahlreiche zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen gewährt. Dazu zählen beispielsweise Einstiegs- und Orientierungsberatungen, themenoffene Fokusberatungen und Machbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Investitionen. Daneben werden nun auch im Rahmen sogenannter Vorreiterkonzepte die ambitionierte Aktualisierung von Klimaschutzkonzepten bezuschusst, die vor 2017 entstanden sind. Bei den investiven Maßnahmen unterstützt die Kommunalrichtlinie so beispielsweise ab sofort auch die Nachrüstung bestehender Lüftungsanlagen sowie, im Abwasserbereich, die Schlammtrocknung mit erneuerbaren Energien.
Die Eigenmittelanteile der Kommunen für Klimaschutzmaßnahmen sind noch bis Ende 2022 abgesenkt. Außerdem können finanzschwache Kommunen auch weiterhin von erhöhten Förderquoten – bis hin zur Vollfinanzierung für ein Erstvorhaben „Klimaschutzkonzept und –management“ profitieren. Die neue Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2027.