Planzeichnung

Umwelt und Planung

Ferdinand-Sauerbruch-Straße

Benennung

Beschluss des Stadtrats vom 11. Januar 1968.

Erläuterung

Prof. Dr. med. Ferdinand Sauerbruch (Barmen, heute Wuppertal 3. Juli 1875 – 2. Juli 1951 Berlin) studierte zunächst Naturwissenschaften, dann Medizin in Marburg, Jena und Leipzig, wo er am 26. Februar 1901 das medizinische Staatsexamen ablegte. Zu Beginn des Ersten Weltkriegs meldete er sich 1914 als Freiwilliger. An der Universität Greifswald und in etlichen Lazaretten entwickelte er neue Operations- und Behandlungsmethoden für Verwundete. Seit 1928 an der Berliner Universitätsklinik (Charité) tätig, wurde er 1937 Mitglied des Reichsforschungsrats und 1942 Generalarzt des Heeres. Die sowjetische Besatzungsverwaltung bestellte ihn 1945 zum Stadtrat für Gesundheitswesen im Ostberliner Magistrat. 1950 beendete Sauerbruch seine Tätigkeit an der Charité.

Die politische Haltung Sauerbruchs könnte man als national-konservativ oder deutschnational bezeichnen. Nach 1933 gab er sich als (bedingter) Anhänger der Nationalsozialisten zu erkennen, auch wenn er sich auch aufgrund seines Bekanntheitsgrades und seiner herausgehobenen Stellung Widerspruch durchaus leisten konnte. Einerseits setzte sich Sauerbruch für einige vom Regime Verfolgte ein und lehnte auch die „Euthanasie“-Morde ab – andererseits nahm er medizinische Experimente und Grausamkeiten unwidersprochen hin, darunter auch Menschenversuche an KZ-Häftlingen, von denen er aufgrund seiner Tätigkeit im Reichsforschungsrat wusste.

Erinnerungskultur

Der Stadtrat hatte der Verwaltung den Auftrag gegeben, alle Koblenzer Straßennamen auf eine Belastung hinsichtlich der Namensgebung zu prüfen. In einer dezernatsübergreifenden Projektgruppe wurden alle Koblenzer Straßennamen auf den historischen Hintergrund der Benennung überprüft. Nach intensiver Recherche und Diskussion wurde dem Stadtrat vorgetragen, dass der Straßenname Ferdinand-Sauerbruch-Straße als belastet einzustufen ist. Der Stadtrat hat sich nach Abwägung aller Argumente für die Beibehaltung des Straßennamens ausgesprochen.

Straßennamen legen als „geronnene Geschichte“ Zeugnis ab von vergangenen politischen und gesellschaftlichen Wertvorstellungen. Durch die Beibehaltung der Straßenbenennung wird den nachfolgenden Generationen die Möglichkeit gegeben, sich der Zeitbedingtheit von Straßennamen bewusst zu werden.

Nach heutigen Wertvorstellungen würde eine solche Straßenbenennung nicht mehr erfolgen.