Planzeichnung

Umwelt und Planung

Friedrich-Syrup-Straße

Benennung

Beschluss des Stadtrats vom 12. März 1952.

Erläuterung

Dr. Friedrich Syrup (Lüchow 9. Oktober 1881 – 31. August 1945 Sachsenhausen) absolvierte ein Maschinenbaustudium sowie ein Studium der Rechts- und Staatswissenschaften. Danach begann er seine Laufbahn in der staatlichen preußischen Gewerbeaufsicht. 1920 wurde er Präsident des Reichsamts für Arbeitsvermittlung, 1932/1933 amtierte er für kurze Zeit als Reichsarbeitsminister. Nach verschiedenen Verwendungen in der Arbeitsverwaltung übernahm Syrup 1939 das Amt des Staatssekretärs im Reichsarbeitsministerium. 1945 wurde er von sowjetischen Truppen verhaftet und im Lager Sachsenhausen inhaftiert, wo er kurze Zeit später starb.

Friedrich Syrup war schon ab 1933 fest in das nationalsozialistische Unrechtsregime eingebunden. Als sich im Frühjahr 1940 die Anwerbung freiwilliger Arbeitskräfte im besetzten Polen immer schwieriger gestaltete, unterstützte auch Syrup als Staatssekretär die Anwendung von Zwangsmaßnahmen. Ebenso hatte er zumindest Kenntnis vom Arbeitseinsatz von KZ-Häftlingen in den Betrieben der deutschen Rüstungsindustrie, wenn nicht sogar eigene Initiative dazu entwickelt. Als Staatssekretär war Syrup an der Planung des Konzentrationslagers Auschwitz-Monowitz und an der Ausarbeitung des „Hungerplans“ im Zuge des Überfalls auf die Sowjetunion im Juni 1941 beteiligt.

Die Straßenbenennung geht auf Planungen von 1951 zurück, Koblenz zum Sitz der künftigen Hauptstelle der neu einzurichtenden Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung zu machen.

Erinnerungskultur

Der Stadtrat hatte der Verwaltung den Auftrag gegeben, alle Koblenzer Straßennamen auf eine Belastung hinsichtlich der Namensgebung zu prüfen. In einer dezernatsübergreifenden Projektgruppe wurden alle Koblenzer Straßennamen auf den historischen Hintergrund der Benennung überprüft. Nach intensiver Recherche und Diskussion wurde dem Stadtrat vorgetragen, dass der Straßenname Friedrich-Syrup-Straße als belastet einzustufen ist. Der Stadtrat hat sich nach Abwägung aller Argumente für die Beibehaltung des Straßennamens ausgesprochen.

Straßennamen legen als „geronnene Geschichte“ Zeugnis ab von vergangenen politischen und gesellschaftlichen Wertvorstellungen. Durch die Beibehaltung der Straßenbenennung wird den nachfolgenden Generationen die Möglichkeit gegeben, sich der Zeitbedingtheit von Straßennamen bewusst zu werden.

Nach heutigen Wertvorstellungen würde eine solche Straßenbenennung nicht mehr erfolgen.