Otto-Falckenberg-Straße
Benennung
Beschluss des Stadtrats vom 26. September 1968.
Erläuterung
Otto Falckenberg (Koblenz 5. Oktober 1873 – 25. Dezember 1947 Starnberg) war Schriftsteller, Schauspieler und Regisseur. Er studierte in Berlin und München Literatur- und Kunstgeschichte, Philosophie und Geschichte. 1901 begründete er das erste deutsche literarische Kabarett „Die elf Scharfrichter“ mit. Nach der Aufgabe des Berufs als Schriftsteller arbeitete er an den Münchener Kammerspielen, zunächst als Dramaturg, von 1917 bis 1944 als künstlerischer Leiter. Etliche bekannte deutsche Schauspielerinnen und Schauspieler, so etwa Heinz Rühmann, O. W. Fischer oder Marianne Hoppe, begannen unter Falckenberg ihre Karriere. Von 1931 bis 1933 war er Mitbegründer der „Deutschen Schauspiel- und Filmschule“ in München. Noch 1944 erschien seine erste Biographie aus der Feder von Wolfgang Petzet. Unmittelbar nach Kriegsende verweigerten ihm die amerikanischen Besatzungsbehörden die Rückkehr an die Kammerspiele u. a. mit der Begründung, dass er mehrmals persönlichen Kontakt zu Hitler gehabt habe.
Obwohl Falckenberg als unpolitischer Mensch galt, der von den bildungsbürgerlichen Idealen des 19. Jahrhunderts geprägt war, begegneten ihm die Nationalsozialisten durchweg mit Misstrauen. In der Tat hatte er als Regisseur immer wieder versucht, antisemitische Tendenzen einzelner Theaterstücke durch eine entsprechende Inszenierung abzuschwächen. Mehrere jüdische Ensemblemitglieder der Kammerspiele wurden von ihm unterstützt und protegiert, so dass auch nach Kriegsende viele Schauspieler und andere Personen für Falckenbergs antinationalistische Gesinnung bürgten und bestätigten, dass er sich vor politisch oder rassistisch verfolgte Personen gestellt habe.
Erinnerungskultur
Der Stadtrat hatte der Verwaltung den Auftrag gegeben, alle Koblenzer Straßennamen auf eine Belastung hinsichtlich der Namensgebung zu prüfen. In einer dezernatsübergreifenden Projektgruppe wurden alle Koblenzer Straßennamen auf den historischen Hintergrund der Benennung überprüft. Hierbei kam die Projektgruppe zu dem Ergebnis, dass eine NSDAP-Mitgliedschaft, Propagandatätigkeit oder amtliche Tätigkeit für die NSDAP, ihre Vertreter oder nahestehende Organisationen noch kein ausreichender Grund für eine Straßenumbenennung darstellt. Allerdings würde unter den heutigen, d. h. strengeren Maßstäben als zum Zeitpunkt der Benennung, eine solche Straßenbenennung nicht mehr erfolgen. Auch von einer aus ideologischen Gründen in der NS-Zeit erfolgten Benennungen würde heute in allen Fällen abgesehen werden