Seit der Novellierung der StvO im Jahr 2020 gilt innerorts ein Überholabstand von mindestens 1,5 m, bei Rad fahrenden oder per Rad transportierten Kindern sogar zwei Meter. Außerorts beträgt der Mindestüberholabstand ebenfalls zwei Meter. Wer sich nicht daran hält, gefährdet ungeschützte Verkehrsteilnehmende und muss mit einem Bußgeld von bis zu 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Nicht ohne Grund, denn zu geringe Überholabstände erzeugen bei Radfahrenden ein Unsicherheitsgefühl und führen nicht selten zu Unfällen, die indirekt aus dieser Gefährdungssituation resultieren, wie z.B. so genannte Dooring-Unfälle. Radfahrende fühlen sich durch zu dicht überholende Kraftfahrzeuge bedrängt, fahren meist zu dicht an parkenden Autos vorbei und riskieren, mit einer sich öffnenden Autotür zu kollidieren. Weitere negative Auswirkungen sind die Vermeidung bestimmter Strecken, das Ausweichen auf reine Gehwege oder gar der völlige Verzicht auf das Verkehrsmittel Fahrrad.
Der ADFC München hat den Überholstand mit Open-Bike-Sensoren über einen längeren Zeitraum gemessen und kam zu dem Ergebnis, dass bei 5.500 Überholvorgängen 63 % der Kfz näher als die vorgeschriebenen 1,5 m an den Fahrrädern dran waren. Die Resultate des Projektes verdeutlichen eindrucksvoll, dass die aktuell geltenden Regeln nicht allen Kfz-Nutzer*innen bewusst sind und Aufklärungsbedarf besteht.
Daher führt die Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Koblenz, der Kreisverkehrswacht Mayen-Koblenz, dem ADFC Koblenz-Untermosel und dem Radentscheid ab dem 06.02.2024 eine 10-tägige Verkehrssicherheitskampagne durch.
An 10 verschiedenen Standorten im Stadtgebiet weisen großflächige und auffällige Plakate auf die zwingend notwendige Einhaltung der Mindestabstände. Eine Wiederholung der öffentlichkeitswirksamen Aktion ist im Frühjahr dieses Jahres geplant.
Damit noch mehr Menschen auf das Fahrrad umsteigen, arbeitet die Stadt Koblenz daran, sichere Radverkehrsinfrastruktur zu schaffen. Gleichzeitig sind jedoch alle Verkehrsteilnehmenden aufgefordert, essentielle Regeln zu beachten. Radfahren bedeutet gleichberechtigte Teilhabe am Straßenverkehr und die Regeln der Straßenverkehrsordnung gelten für alle.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und die AGFK Thüringen e. V. haben Wissenswertes und wichtige Regeln für Rad- und Autofahrende in übersichtlichen und leicht verständlichen Flyern zusammengefasst.