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Sperrung Rheinradweg wegen Leitungsausbau und Sanierung


Die Energieversorgung Mittelrhein (evm) lässt im Auftrag der Vereinigten Wasserwerke Mittelrhein (VWM) eine neue Trinkwasserleitung zwischen Stolzenfels und Königsbach verlegen. Dies hat zur Folge, dass der Rheinradweg auf diesem ca. 2 km langen Abschnitt komplett gesperrt werden muss.

Infotafel zur baustellenbedingten Sperrung des Rheinradweges zwischen Koblenz Königsbach und Stolzenfels

Im Anschluss an die Leitungsverlegung wird der Leinpfad auf diesem Abschnitt im Rahmen des Bundesförderprogramms „Ausbau und Erweiterung des Radnetzes Deutschland“ unter der Leitung des Eigenbetriebs Grünflächen- und Bestattungswesens der Stadt Koblenz saniert. Ziel ist eine Verbesserung der Radinfrastruktur durch Verbreiterung und Verbesserung der Wegeoberfläche. Im Rahmen dieser Maßnahme wird auch der Teilabschnitt mit wassergebundener Decke asphaltiert hergestellt. Der genannte Abschnitt zählt zu den Strecken, die aufgrund ihrer schlechten Wegebeschaffenheit für eine hohe Unzufriedenheit bei Koblenzern und Besuchern der Stadt sorgen.

Die Stadt Koblenz erhält für den Ausbau des Rheinradweges vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr eine hundertprozentige Förderung der Kosten.

Mit Rücksicht auf die touristische Radsaison wird der Hauptteil der Bauarbeiten in der radverkehrsschwächeren Nebensaison durchgeführt. Die Fertigstellung und Freigabe des sanierten Weges ist für Mai 2025 vorgesehen.

Radfahrenden wird zur Überbrückung der gesperrten Strecke empfohlen, zwischen Boppard, Spay, Rhens und Koblenz auf die Bahn umzusteigen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Baustelle rechtsrheinisch zu umfahren. Die Querung des Rheins kann über die Fähre in Boppard und die Pfaffendorfer Brücke in Koblenz erfolgen.

Die Energieversorgung Mittelrhein (evm) und der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen der Stadt Koblenz sind sich der Einschränkungen für den Radverkehr bewusst und bitten um Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme. Eine zügige Umsetzung der Baumaßnahmen wird angestrebt.


Fragen & Antworten zur Sperrung des Rheinradweges:

  • Wann beginnt und wann endet die Baumaßnahme?

    Die Baumaßnahme begann am 14.10.2024 und endet voraussichtlich im Mai 2025. Um möglichst wenig Radtouristen durch die Einschränkungen zu behindern, wurde die Maßnahme in die touristische Radnebensaison gelegt. Eine zügige Umsetzung der Baumaßnahmen wird in jedem Fall angestrebt.

  • Muss der Rheinradweg voll gesperrt werden?

    Ja, die Sperrung des Leinpfades zwischen Stolzenfels und Königsbach ist leider alternativlos. Der erforderlichen Sperrung ging ein langer Abstimmungs- und Prüfungsprozess der beteiligten Behörden und Vorhabenträger voraus, in dem alle Möglichkeiten einer verträglichen Einschränkung für Radfahrer und Fußgänger einschließlich der Prüfung verschiedener Bauverfahren intensiv diskutiert wurden. Aufgrund der Art und Größe der einzusetzenden Baufahrzeuge, der beengten Platzverhältnisse und des engen Zeitplans ist eine Vollsperrung unumgänglich.

  • In welchem Abschnitt erfolgt die Sperrung und wo wird darauf hingewiesen?

    Der Leinpfad musste zwischen Stolzenfels Unterführung am Kapellener Platz und der Brücke über der B9 zu An der Königsbach auf einer Länge von ca. 2 km voll gesperrt werden. Radfahrende werden mit Beginn der Sperrung bereits ab Koblenz (aus nördlicher Richtung) und ab Boppard (aus südlicher Richtung) auf die Einschränkung hingewiesen.

  • Welche Alternativen für den Rad- und Fußverkehr gibt es während der Vollsperrung?

    Radfahrenden wird empfohlen, zwischen Boppard, Spay, Rhens und Koblenz auf die Bahn umzusteigen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Baustelle rechtsrheinisch zu umfahren. Die Querung des Rheins kann über die Fähre in Boppard und die Pfaffendorfer Brücke in Koblenz erfolgen. Bitte Fährzeiten beachten! Die Einrichtung eines Busshuttles war nicht möglich, da nach Anfrage kein Unternehmen gefunden werden konnte.

  • Darf die B 9 zwischen Stolzenfels und Königsbach mit dem Rad befahren werden?

    Die Verwaltung ist sich durchaus bewusst, dass die Empfehlungen zur Nutzung der Bahnstrecke und der rechten Rheinseite mit größeren Herausforderungen verbunden sind und dadurch der Radverkehr auf der B9 zunehmen wird. Grundsätzlich ist das Radfahren auf der B9 im Umfahrungsabschnitt nicht verboten und die Bundesstraße kann genutzt werden. 

    Um die damit verbundenen Gefahren für die Verkehrsteilnehmer zu minimieren, wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 6:00 bis 22:00 Uhr auf 50 km/h reduziert. Zusätzlich wurden die Verkehrszeichen "Achtung Radfahrer" sowie großformatige Hinweisschilder zur Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestüberholabstands zwischen Kraftfahrzeugen und Radfahrern aufgestellt.

    Hinweisschild zur Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestüberholabstandes von Kraftfahrzeugen zu Radfahrern an der B9 zwischen Königsbach und Stolzenfels.
Der Rheinradweg zwischen Königsbach und dem Koblenzer Stadtteil Stolzenfels wird im Anschluss an die Leitungsverlegung ausgebaut