Fahrradparken in koblenz
Abstellmöglichkeiten im Stadtgebiet
Wichtiger Bestandteil einer guten Radverkehrsinfrastruktur in der Stadt ist die Bereitstellung qualitativer und quantitativ ausreichender Fahrradabstellanlagen.
Die Entscheidung für das Verkehrsmittel Fahrrad (insbesondere der Einsatz hochwertiger Räder) ist u. a. stark davon abhängig, ob sichere Abstellmöglichkeiten an zentralen Stellen der Stadt vorhanden sind.
Daher arbeitet die Stadt kontinuirlich an der Verbesserung des Parkangebotes für Radfahrende und ermitteln regelmäßig den Bedarf an neuen Anlagen.
Stand Herbst 2023 wurden seit Mitte 2021 Abstellmöglichkeiten für ca. 650 Fahrräder neu geschaffen (Schwerpunkte: Altstadt, Rauental, Goldgrube), davon alleine ca. 450 Stellplätze in den letzten 12 Monaten. Weitere Parkmöglichkeiten für mindestens 600 Fahrräder sind in Planung, Tendenz steigend (Schwerpunkte: Altstadt, Mitte, Südstadt, Sportpark Oberwerth).
Fahrradlboxen am Hauptbahnhof West und in Ehrenbreitstein
Die Stadtverwaltung hatte vor längerer Zeit am Koblenzer Hauptbahnhof in der Römerstraße und in Ehrenbreitstein am Kapuzinerplatz die Möglichkeit geschaffen, Fahrräder in abschließbaren Einzelboxen abzustellen.
Direkt am Koblenzer Hauptbahnhof befindet sich jedoch seit März 2023 das nach neuesten Standards ausgestattete Fahrradparkhaus. Hier haben Radfahrende die wesentlich bessere Möglichkeit, ihr Fahrrad 24/7 sicher und geschützt in Bahnhofsnähe zu parken.
Aus diesem Grund werden die in die Jahre gekommenen Boxen in der Römerstraße bis Ende 2024 entfernt. Die bisherigen Mieter werden rechtzeitig informiert.
Das Angebot in Ehrenbreitstein wird in Kürze durch zusätzliche 6 Boxen ergänzt.
Bei Interesse an einer Anmietung wenden Sie sich bitte E-Mail an tiefbauamt.verwaltung@stadt.koblenz.de oder telefonisch an 129-4180.
Welche Fristen gelten bei der Miete einer Einzelbox in Ehrenbreitstein?
Das Mietverhältnis beginnt ab dem TT.MM.JJ und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Mieter und die Vermieterin können den Vertrag zum 03. eines Monats zum 01. des darauf folgenden Monats kündigen
Welche Gebühren fallen an?
Miete
Die Miete beträgt 120,00 € im Jahr. Die Miete ist jährlich im Voraus an den Vermieter zu zahlen.Kaution
Der Mieter ist verpflichtet, bei Abschluss des Vertrages eine Kaution von 50,00 € an den Vermieter zu zahlen. Die Kaution dient dazu, evtl. Schäden, die an der Fahrradbox entstehen, oder den Verlust des Schlüssels auszugleichen. Bei Rückgabe des Mietgegenstandes in einwandfreiem Zustand wird die Kaution unverzinst erstattet.Welche Informationen sind noch wichtig? (Auszug aus dem Mietvertrag)
§ 5 Pflichten des Mieters (Fahrradbox)
Der Mieter verpflichtet sich, folgende Punkte einzuhalten:- Die Tür der Fahrradbox stets verschlossen zu halten.
- Die Box ist pfleglich zu behandeln und es dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden.
- Das Öffnen und Schließen der Tür ist mit größter Sorgfaltspflicht vorzunehmen, da ein unkontrolliertes Aufschlagen der Tür zu Beschädigungen führen kann.
- Eine Nutzung der Box als Lager oder dergleichen ist nicht gestattet, insbesondere dürfen keine leicht entzündlichen und brennbaren Stoffe eingelagert werden.
- Bei Verlust des Schlüssels trägt der Mieter die Kosten für die Ersatzbeschaffung
- Der Mieter ist nicht berechtigt, eine Kopie des Schlüssels der Fahrradbox anfertigen zu lassen.
- Schlüssel dürfen ausschließlich vom Vermieter angefertigt und weitergegeben werden.
- Die Fahrradbox ist ausschließlich vom Mieter zu nutzen. Eine Untervermietung oder Weitergabe an dritte Personen ist ausdrücklich verboten.
- Die Schlüssel, die ausgegeben wurden, sind mit Vertragsende an den Vermieter zurückzugeben.
§ 6 Außerordentliches Kündigungsrecht des Vermieters
Dem Vermieter steht ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn eine der in § 5 genannten Verpflichtungen vom Mieter nicht erfüllt wird.§ 7 Haftung bei Beschädigung und Diebstahl (Fahrradbox)
Der Mieter ist verpflichtet, evtl. Beschädigungen umgehend dem Tiefbauamt mitzuteilen. Der Vermieter darf Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung oder Beseitigung von Schäden notwendig werden, auch ohne Zustimmung des Mieters vornehmen. Dies gilt auch für Arbeiten, die zwar nicht notwendig, aber zweckmäßig sind. Hierzu kann der Vermieter oder sein Beauftragter die Box öffnen. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mietgegenstand in gereinigtem Zustand zurückzugeben. Beschädigungen, die vom Mieter verursacht wurden, werden diesem in Rechnung gestellt. Für Schäden der Mietsache, die der Mieter zu vertreten hat, haftet ausschließlich der Mieter. Für Beschädigungen oder bei Diebstahl der in der Fahrradeinstellbox befindlichen Gegenstände durch Dritte schließt der Vermieter jegliche Haftung aus.
Zurückgelassende Fahrräder und Schrotträder
Die Schaffung neuer Fahrradabstellmöglichkeiten beinhaltet auch die aufwändige Entsorgung von im Verkehrsraum zurückgelassener Fahrräder und Schrotträder. Sie blockieren und überfüllen oftmals vorhandene Abstellanlagen, vermitteln einen Eindruck mangelnder Sauberkeit und geben ein unordentliches Erscheinungsbild.
Gute Gründe, die Beseitigung dieser "Räder" unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen konsequent durchzuführen. Aktuell geschieht dies verstärkt durch Zusammenarbeit der Verantwortlichen von Radverkehr, Umweltamt, Ordnungsamt sowie dem Eigenbetrieb "Kommunaler Servicebetrieb Koblenz".