Abwasserbeseitigungsgebühr / Oberflächenwasser
Fachamt: Kämmerei und Steueramt
Dienstleistung: Für das Einleiten von Regenwasser von einem Grundstück in die städtische Kanalisation werden Abwasserbeseitigungsgebühren berechnet. Die Festsetzung der Gebühr durch das Kämmerei- und Steueramt erfolgt im Namen und im Auftrag des Eigenbetrieb Stadtentwässerung.
Anschluss- und Benutzungszwang / Flächenberechnung
Grundsätzlich hat die Grundstücksentwässerung über die städtischen Einrichtungen zur Abwasserentsorgung zu erfolgen. In Ausnahmefällen wird auf Antrag beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung eine Ausnahmegenehmigung erteilt.
Bei der Berechnung werden berücksichtigt:
die angeschlossenen bebauten Flächen
die angeschlossenen befestigten Flächen über 200 qm
Widerspruch gegen die Festsetzung
Soweit der Gebührenschuldner mit der Festsetzung der Gebühr nicht einverstanden ist, kann er innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides beim Kämmerei- und Steueramt schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch einlegen. Alternativ kann der Widerspruch auch bei dem bei de Stadtverwaltung Koblenz gebildeten Stadtrechtsausschuss, 56068 Koblenz, Rathaus, Willi-Hörter-Platz 1, eingelegt werden. Die Einlegung des Widerspruches per E-Mail ist unzulässig.
Gebühren: 0,91
€ pro Quadratmeter
Zahlarten: Die Zahlungstermine werden im Abgabenbescheid angegeben.
Fristen: Änderungen bezüglich der gebührenrelevanten Umstände sind vom Grundstückseigentümer innerhalb eines Monats mitzuteilen.
Besonderheiten: Ansprechpartner bzgl. der Gebührenveranlagung sind:
- Tel.: 0261 129-2074 Bubenheim, Kesselheim, Lay, Lützel, Metternich, Neuendorf, Rübenach, Wallersheim
- Tel.: 0261 129-2070 Goldgrube, Innenstadt, Karthause, Moselweiß, Oberwerth, Rauental
- Tel.: 0261 129-2071 Bisholder, Güls
- Tel.: 0261 129-2073 Arenberg, Arzheim, Asterstein, Ehrenbreitstein, Horchheim, Immendorf, Neudorf, Niederberg, Pfaffendorf