Grundstücksentwässerung
Um ein Grundstück zu entwässern muss es an den in der Straße liegenden Sammelkanal angeschlossen werden, um so anfallendes Schmutz- und Regenwasser ableiten zu können.
Dies zu bewerkstelligen ist Aufgabe des Sachgebiets Grundstückentwässerung der Stadtentwässerung - Eigenbetrieb der Stadt Koblenz.
Sie ist zuständig für die
- Prüfung der Entwässerungsgesuche
- Genehmigung von Hausanschlußkanälen
( welche erst den Anschluß an den öffentlichen Kanal ermöglicht )
Dabei spielen Faktoren wie zum Beispiel die Dimension des Anschlußkanals eine wichtige Rolle. Des weiteren ist die Grundstückentwässerung zuständig für die
- Herstellung der Anschlüsse vom Grundstück zum Sammler
- Instandhaltung der Anschlußkanäle
- ggf. Erneuerung
Auch die Bereiche
- Regenwassernutzung
- Regenwasserversickerung
- Dachflächenbegrünung
- Abscheideanlagen (für Fette & Leichtflüssigkeiten)
fallen in das Aufgabengebiet der Grundstückentwässerung.
Somit ist das Sachgebiet Grundstückentwässerung das wichtige Bindeglied zwischen der Stadtentwässerung Koblenz und dem Bürger der Stadt Koblenz.
Die Vorgaben für ein Entwässerungsgesuch, sowie das Formular für den Antrag auf Herstellung von Anschlusskanälen finden Sie nachstehend als PDF.
§16 Antrag auf Anschluss und Benutzung, Genehmigung
(Auszug aus der Abwassersatzung)