Denkmalbehörden und ihre Aufgaben
Aufgaben der Denkmalpflege
Das Denkmalschutzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz (DSchG RLP) benennt mehrere Denkmalbehörden, deren Aufgaben in ihrer Gesamtheit in § 1 DSchG RLP wie folgt genannt werden:
- Erhalt und Pflege der Kulturdenkmäler
- Überwachung des Zustandes
- Gefahrenabwehr
- Bergung
- Erforschung
- Öffentlichkeitsarbeit: Vermittlung, Bildung und Erziehung
- Integration der Denkmäler in städtebauliche Entwicklung und Naturschutz
- möglichst partnerschaftliche Zusammenarbeit der Behörden untereinander und mit den Denkmaleigentümern
Denkmalschutzgesetz__DSchG_.pdf (rlp.de)
Denkmalbehörden
Die Denkmalbehörden sind die Untere Denkmalschutzbehörde, die Denkmalfachbehörde, die obere Denkmalschutzbehörde und die oberste Denkmalschutzbehörde. Die untere Denkmalschutzbehörde ist der jeweiligen Kreisverwaltung oder Stadtverwaltung einer kreisfreien Stadt zugeordnet. In unserem Fall ist die untere Denkmalschutzbehörde also der Stadtverwaltung Koblenz zugeordnet. Der Kreis Mayen-Koblenz verfügt über eine eigene untere Denkmalschutzbehörde. Die untere Denkmalschutzbehörde ist gemäß § 24 DSchG RLP für viele Belange des Denkmalschutzes der unmittelbare Absprechpartner der Denkmaleigentümer und ist wie auch die obere Denkmalschutzbehörde für die Durchführung und Einhaltung des Denkmalschutzgesetzes verantwortlich.