Denkmalbehörden und ihre Aufgaben
Aufgaben der Denkmalpflege
Das Denkmalschutzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz (DSchG RLP) benennt mehrere Denkmalbehörden, deren Aufgaben in ihrer Gesamtheit in § 1 DSchG RLP wie folgt genannt werden:
- Erhalt und Pflege der Kulturdenkmäler
- Überwachung des Zustandes
- Gefahrenabwehr
- Bergung
- Erforschung
- Öffentlichkeitsarbeit: Vermittlung, Bildung und Erziehung
- Integration der Denkmäler in städtebauliche Entwicklung und Naturschutz
- möglichst partnerschaftliche Zusammenarbeit der Behörden untereinander und mit den Denkmaleigentümern
Denkmalschutzgesetz__DSchG_.pdf (rlp.de)
Denkmalbehörden
Die Denkmalbehörden sind die Untere Denkmalschutzbehörde, die Denkmalfachbehörde, die obere Denkmalschutzbehörde und die oberste Denkmalschutzbehörde. Die untere Denkmalschutzbehörde ist der jeweiligen Kreisverwaltung oder Stadtverwaltung einer kreisfreien Stadt zugeordnet. In unserem Fall ist die untere Denkmalschutzbehörde also der Stadtverwaltung Koblenz zugeordnet. Der Kreis Mayen-Koblenz verfügt über eine eigene untere Denkmalschutzbehörde. Die untere Denkmalschutzbehörde ist gemäß § 24 DSchG RLP für viele Belange des Denkmalschutzes der unmittelbare Absprechpartner der Denkmaleigentümer und ist wie auch die obere Denkmalschutzbehörde für die Durchführung und Einhaltung des Denkmalschutzgesetzes verantwortlich.
Denkmalschutzgesetz__DSchG_.pdf
Untere Denkmalschutzbehörde
Die Unteren Denkmalschutzbehörden sind in den jeweiligen Städten und Gemeinden, genauer: in den kreisfreien Städten und Kreisstädten, angesiedelt. Sie beraten Denkmaleigentümer in Fragen des Denkmalschutzes, beurteilen Maßnahmen an Denkmälern, bearbeiten die entsprechenden Anträge, führen Unterschutzstellungen durch und übernehmen im Alltag die Vermittlung der Denkmäler. Bei denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahren sind die Unteren Denkmalschutzbehörden dazu verpflichtet, ein Benehmen mit der Denkmalfachbehörde herzustellen.
Zu den Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörden zählen
- Genehmigungsverfahren (denkmalrechtliche Genehmigungen, Bauantragsverfahren) im Benehmen mit der Denkmalfachbehörde,
- Ordnungswidrigkeitsverfahren,
- Nachforschungsgenehmigungen (Ausnahme: Bodendenkmalpflege),
- Unterschutzstellung im Benehmen mit der Denkmalfachbehörde,
- Ausführung von Rechtsverordnungen (z. B. Grabungsschutzgebiet),
- einstweilige Unterschutzstellungen mit Zustimmung der Denkmalfachbehörde,
- Denkmalfachliche Beratung von Kirchen und Religionsgemeinschaften
Denkmalfachbehörde
Die Denkmalfachbehörde ist die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz – Direktion Landesdenkmalpflege und Direktion Landesarchäologie, deren Aufgabe gemäß § 25 DSchG RLP darin besteht, bei der Durchführung des Denkmalschutzgesetzes mitzuwirken. Zu ihren Aufgaben zählen:
- Beratung der Denkmalschutzbehörden und Denkmaleigentümer
- Öffentlichkeitsarbeit
- Inventarisierung von Denkmälern
- Führen der Denkmallisten
- Erstellung von Gutachten
- Erforschung von Kulturdenkmälern
- denkmalfachliche Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt
- Nachforschungsgenehmigung im Bereich der Bodendenkmalpflege
Grundsätzlich stellen die unteren Denkmalschutzbehörden bei eingehenden Anträgen den Kontakt zur Denkmalfachbehörde für eine fachliche Beratung her. Dieser Vorgang wird als Benehmensherstellung bezeichnet. Möchte die untere Denkmalschutzbehörde von der Position der Fachbehörde abweichen, muss sie dies vorab mitteilen und der Denkmalfachbehörde die Möglichkeit einräumen, die Angelegenheit an die obere Denkmalschutzbehörde weiterzugeben. Ist eine zuständige untere Denkmalschutzbehörde selbst als Eigentümer, sonstiger Verfügungsberechtigter oder Besitzer betroffen, kann die obere Denkmalschutzbehörde sich für zuständig erklären und als Genehmigungsbehörde agieren.
Landesarchäologie Koblenz | rlp.de | Willkommen in Rheinland-Pfalz
Obere Denkmalschutzbehörde
Die Obere Denkmalschutzbehörde ist die zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). Der Denkmalschutz ist bei der ADD in Abteilung 2 angesiedelt. Diese Abteilung übernimmt kommunale und hoheitliche Aufgaben unter anderem im Bereich der städtebaulichen Erneuerung, des Denkmalschutzes und der Dorferneuerung.
Link 1 https://add.rlp.de/de/startseite/
Link 2 https://add.rlp.de/de/ueber-uns/abteilungen-und-aufgaben/abteilung-2/
Oberste Denkmalschutzbehörde
Die Oberste Denkmalschutzbehörde ist seit 2021 dem Ministerium des Inneren und für Sport in Rheinland-Pfalz zugeordnet. Dort befindet sich auch das für das UNESCO-Welterbe in Rheinland-Pfalz zuständige Sekretariat.