FAQ
Was macht die Denkmalpflege der Stadt Koblenz?
Die Denkmalpflege der Stadt Koblenz steht als Untere Denkmalschutzbehörde bei allen Fragen rund um die vielzähligen denkmalgeschützten Gebäude und Kleindenkmäler sowie der Grabungsschutzgebiete des Stadtgebietes zur Verfügung. Insgesamt gibt es in Koblenz etwa 600 Denkmäler, die sich teils in städtischer, teils in kirchlicher und häufig in privater Hand befinden. Die Untere Denkmalschutzbehörde bearbeitet Bauanträge, die den Denkmalschutz betreffen und Anträge auf denkmalrechtliche Genehmigung. Außerdem steht die Denkmalpflege beratend für alle Fragen rund um das Thema Denkmalschutz und Denkmalpflege zur Verfügung.
Denkmalschutzgesetz__DSchG_.pdf
siehe auch Denkmalbehörden
Was macht die Denkmalpflege generell?
Die zentrale Aufgabe der Denkmalpflege besteht in der Inventarisierung, Unterschutzstellung, Erhaltung, Pflege, wissenschaftlichen Erforschung und Vermittlung der Kulturdenkmäler. Für die Erfüllung dieser vielfältigen Aufgaben ist die Denkmalpflege in Rheinland-Pfalz in mehrere Behörden aufgeteilt.
Denkmalschutzgesetz__DSchG_.pdf (rlp.de)
siehe auch Denkmalbehörden
Ein Denkmal – Was ist das?
Grundsätzlich kann es sich bei jedem Gegenstand aus vergangener Zeit um ein Kulturdenkmal handeln, der ein „Zeugnis geistigen oder künstlerischen Schaffens, des handwerklichen oder technischen Wissens oder historischer Ereignisse oder Entwicklungen“ darstellt. Denkmäler dienen als materielle Zeitfenster der Geschichte, greifbare Medien der Wissensvermittlung und Identifikationsobjekte. Denkmäler sind folglich von hoher gesellschaftlicher Bedeutung und werden im Interesse der Gesellschaft unter Schutz gestellt und erhalten.
https://gdke.rlp.de/fileadmin/gdke/Dateien/landesdenkmalpflege/Denkmalschutzgesetz__DSchG_.pdf
Service Landesdenkmalpflege | rlp.de | Willkommen in Rheinland-Pfalz
Ist mein Haus ein Denkmal?
Ob es sich bei einem Gebäude, einem Platz oder Stadtteil um geschützte Kulturdenkmäler handelt, können Sie über folgende Links herausfinden. Da jedoch nicht nur die Kulturdenkmäler selbst, sondern auch deren Umgebung vom Denkmalschutz betroffen sind, bitten wir Sie darum etwaige Anfragen an die zuständige Denkmalschutzbehörde zu richten. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Untere Denkmalschutzbehörden | rlp.de | Willkommen in Rheinland-Pfalz
Denkmalliste Rheinland-Pfalz | rlp.de | Willkommen in Rheinland-Pfalz
Mein Haus ist ein Denkmal! Und jetzt?
Wenn Sie ein Kulturdenkmal besitzen, fällt Ihnen die verantwortungsvolle Aufgabe zu dieses im Sinne der Öffentlichkeit zu erhalten und zu pflegen. Um ein denkmalgerechtes Vorgehen sicher zu stellen, sind alle Veränderungen und Maßnahmen an einem Kulturdenkmal schriftlich der Unteren Denkmalschutzbehörde anzuzeigen und im Rahmen eines denkmalrechtlichen Erlaubnisantrages genehmigen zu lassen.
Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung:
Formulare und Anträge | rlp.de | Willkommen in Rheinland-Pfalz
Ein Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung. Was muss ich da machen?
Der Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung ist auszufüllen und zu unterschreiben. Außerdem sind dem Antrag alle für die Bearbeitung und die Beurteilung des Antrags wichtigen Informationen beizufügen: Gutachten, Pläne, Zeichnungen, Fotos, Angebote von Handwerkern etc. Anschließend ist der Antrag an die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde zu senden.
Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung:
Untere Denkmalschutzbehörden | rlp.de | Willkommen in Rheinland-Pfalz
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags auf denkmalrechtliche Genehmigung?
Die Bearbeitungsdauer kann sehr unterschiedlich sein. Normalerweise ist ein Antrag innerhalb von drei Monaten vollständig bearbeitet und der Antragsteller erhält ein Genehmigungsschreiben oder ein Ablehnungsschreiben. Ein Genehmigungsschreiben kann mit sogenannten Auflagen und Bedingungen versehen werden, die der Antragsteller einzuhalten hat.
Was sind Auflagen und Bedingungen?
Es handelt sich hierbei um Werkzeuge des Verwaltungsrechts, die als Nebenbestimmungen eines Verwaltungsaktes erlassen werden können. Eine Auflage verpflichtet BürgerInnen zur Handlung, Duldung oder Unterlassung. Die Nichterfüllung einer Auflage kann zu deren Vollstreckung durch die Verwaltung führen. Bei nachhaltigen Verstößen kann ein Widerruf des mit der Auflage versehenen Verwaltungsakts gemäß § 49 VwVfG erfolgen. Eine denkmalrechtliche Genehmigung kann folglich durch Nichterfüllung der darin genannten Auflagen erlöschen. Bedingungen sind gemäß § 36 VwVfG als Voraussetzung für das Inkrafttreten eines Verwaltungsaktes zu betrachten. Das heißt, dass die Bedingung eine Voraussetzung für das Inkrafttreten der denkmalrechtlichen Genehmigung darstellt.
Kann ich mich gegen die Auflagen einer denkmalrechtlichen Genehmigung wehren?
Gegen die Auflagen einer denkmalrechtlichen Genehmigung oder Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden. Hierbei ist die im Genehmigungsschreiben aufgezeigte Frist zu beachten. Nach Eingang eines Widerspruchs überprüft die zuständige Behörde dessen Rechtmäßigkeit und überprüft den zu Grunde liegenden Sachverhalt.
Wie finde ich Fachleute für die Instandsetzung und Restaurierung meines Denkmals?
Fachkräfte-und Firmen für die Instandsetzung, Konservierung und Restaurierung von Denkmälern müssen Erfahrungen in der Denkmalpflege vorweisen können bzw. eine entsprechende Qualifizierung beispielsweise in Form einer Ausbildung vorweisen. Qualifizierte Fachleute und Firmen können bei den Kammern und Berufsverbänden angefragt werden.
Handwerkskammer Koblenz, Denkmalpflege und Restaurierung:
Ihr Ansprechpartner- Herr Frank Sprenger - Handwerkskammer Koblenz (hwk-koblenz.de)
Architektenkammer Rheinland-Pfalz:
Architektenkammer Rheinland-Pfalz: Für Bauherren (diearchitekten.org)
Verband der Restauratoren:
Restauratoren Berufsregister - Verband der Restauratoren VDR
Gibt es steuerliche Vorteile, wenn ich ein Denkmal habe?
Maßnahmen, die der Erhaltung eines Denkmals dienen, können steuerlich geltend gemacht werden. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass die Maßnahmen genehmigt wurden und gemäß den Nebenbestimmungen der denkmalrechtlichen Genehmigung ausgeführt wurden. Details hierzu sind bei der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz zu erfragen.
Gibt es Zuschüsse oder Förderungen für die Erhaltung von Denkmälern?
Bau-, Instandsetzungs-, Restaurierungs- und Erhaltungsmaßnahmen an Denkmälern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Mittel des Landes Rheinland-Pfalz gefördert werden. Die Zuwendungen sind bis zum 31.10. für das Folgejahr zu beantragen. Auch hier ist die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz – Direktion Landesdenkmalpflege Ansprechpartner.
Wie funktioniert die Unterschutzstellung?
Die förmliche Unterschutzstellung eines Kulturdenkmals erfolgt durch die Untere Denkmalschutzbehörde. Die Initiative für die Unterschutzstellung kann von der Unteren Denkmalschutzbehörde, aber auch von externen Fachleuten ausgehen. Die Fachstelle Inventarisation der Generealdirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz – Direktion Landesdenkmalpflege prüft das für die Unterschutzstellung vorgeschlagene Objekt und stellt abschließend fest, ob das Objekt ein Kulturdenkmal ist.