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Umwelt und Planung

Umwelt

Lärmschutz

Auf den folgenden Seiten werden Sie über den Stand der Lärmschutzplanung für das Stadtgebiet Koblenz informiert.

  • Handlungserfordernisse für den Lärmschutz in Koblenz

    In Koblenz wurden in der Lärmkartierung Stufe 1 alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen über 6 Mio. Kfz/ Jahr und alle Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 60.000 Zügen/Jahr kartiert.
    Auf Grundlage dieser Kartierung wurde ein Aktionsplan erstellt, der Maßnahmenvorschläge zur Senkung der Lärmbelastungen in Koblenz beinhaltet.

    In der Lärmkartierung Stufe 2 wurden alle Hauptverkehrsstraßen (dies sind Straßen mit einem Verkehrsaufkommen über 3 Mio. Kfz/ Jahr), alle sonstigen Straßen und alle IVU-Anlagen kartiert.

    Außerdem wurden vom Eisenbahnbundesamt alle Haupteisenbahnstrecken über 30.000 Züge/ Jahr kartiert.

    Auf Grundlage dieser Kartierung wurde wieder ein Aktionsplan erstellt, der erweiterter Maßnahmenvorschläge zur Senkung der Lärmbelastungen in Koblenz beinhaltet.

    Grundsätzlich werden in Zukunft alle 5 Jahre die Kartierungen und Aktionsplanungen kontrolliert und ggf. überarbeitet.

    Gesetzliche Grundlagen sind:

    1. die EU-Umgebungslärmrichtlinie (RICHTLINIE 2002/49/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATESvom 25. Juni 2002)

    2. das Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 47 a ff. BImSchG) sowie

    3. die Verordnung zur Lärmkartierung (34. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung – BImSchV).

  • Zeitplan und Zuständigkeit Lärmschutz

    Lärmkarten gemäß §47c BlmSchG:

    Hauptverkehrsstraßen 
    > 6 Mio. KFZ/Jahr bis 30.06.2007
    > 3 Mio. KFZ/Jahr bis 30.06.2012
    zuständig: Stadt Koblenz
     
    Haupteisenbahnstrecken
    > 60.000 Züge/Jahr bis 30.06.2007
    > 30.000 Züge/Jahr bis 30.06.2012
    zuständig: Eisenbahnbundesamt 

    Lärmaktionspläne gemäß §47d BlmSchG

    Hauptverkehrsstraßen            
    > 6 Mio. KFZ/Jahr bis 18.07.2008
    > 3 Mio. KFZ/Jahr bis 18.07.2013
     
    Haupteisenbahnstrecken   
    > 60.000 Züge/Jahr bis 18.07.2008
    > 30.000 Züge/Jahr bis 18.07.2013
    zuständig: Stadt Koblenz

    Lärmkartierung Stufe 1

    Die Lärmkartierung dient als Erfassung des Lärmzustandes in der Stadt und ist die Grundlage für die darauffolgende Lärmaktionsplanung.

    Alle Karten, Betroffenentabellen sowie Verweise zur Lärmkartierung Stufe 1 finden Sie hier!

    Lärmaktionsplan Stufe 1

    Am 16.06.2011 wurde vom Stadtrat der Lärmaktionsplan Stufe 1 für die Stadt Koblenz einstimmig beschlossen.
    Der Lärmaktionsplan hat auf Grundlage der Lärmkartierung Maßnahmenvorschläge erarbeitet zur Minderung der Lärmbelastung in Koblenz. 

    Nähere Informationen finden Sie hier!

    Lärmkartierung Stufe 2

    Die Lärmkartierung Stufe 2 ist die Fortschreibung und Erweiterung der Kartierung der Stufe 1 und wurde nun fertig gestellt.

    Alle Karten zur Lärmkartierung Stufe 2 sowie den Bericht mit den Betroffenheiten finden Sie hier!

    Lärmaktionsplan Stufe 2  

    Der Lärmaktionsplan Stufe 2 für Koblenz liegt seit Januar 2017 vor. Er wurde am 16.12.2016 vom Stadtrat einstimmig beschlossen.

    Den Lärmaktionsplan Stufe 2 und die zugehörigen Karten können Sie hier einsehen.

    Lärmkartierung Stufe 3

    In der Regel werden Lärmkartierungen alle 5 Jahre und/oder bei einer wesentlichen Änderung in Bezug auf die Hauptemittenten (in Koblenz vor allem der Straßenverkehr) überarbeitet.

    Die Kartierung Stufe 2 wurde 2018 überprüft. Da es keine wesentlichen Änderungen von der Kartierung Stufe 2 im Jahr 2013 zur Kartierung Stufe 3 im Jahr 2018 gab, wurde die Lärmkartierung Stufe 2 nochmals bestätigt und dem Land und der EU gemeldet.

    Insofern sind die Karten und Berichte der Stufen 2 und 3 identisch.

    Alle Karten zur Lärmkartierung Stufe 2 sowie den Bericht mit den Betroffenheiten finden Sie hier!

    Lärmaktionsplan Stufe 3

    Der Lärmaktionsplan Stufe 3 liegt seit Januar 2019 vor. Er wurde am 08.11.2018 vom Stadtrat beschlossen.

    Da die Lärmaktionsplanung immer auf den Grundlagen der Lärmkartierung aufbaut und keine wesentlichen Änderungen bei den Hauptemittenten in Koblenz vom Lärmaktionsplan im Jahr 2016 bis zum Lärmaktionsplan Stufe 3 stattgefunden haben, wurde auch der Lärmaktionsplan Stufe 2 nochmals als Lärmaktionsplan Stufe 3 gemeldet.
    Es wurden aber 4 zusätzliche Maßnahmen aufgenommen, die ebenfalls überprüft und ggf. umgesetzt werden sollen.

    Die genaue Erklärung zur Vorgehensweise und den Lärmaktionsplan Stufe 3 finden Sie hier! 

    Lärmkartierung Stufe 4

    Die Lärmkartierung Stufe 4 ist die Fortschreibung und Erweiterung der Kartierung der Stufe 3 und wurde am 30.06.2022 fertig gestellt.

    Alle Karten zur Lärmkartierung Stufe 4 sowie den Bericht mit den Betroffenheiten finden Sie hier!