Fortschreibung des Luftreinhalteplans
Da die Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan 2008-2015 noch nicht ausreichen, um die Überschreitung des Grenzwertes für den Jahresmittelwert von 40 µg/m3 einzuhalten, muss der Luftreinhalteplan gemäß § 47 Abs. 1 und 2 BImSchG aktualisiert werden.
Der erste Planentwurf wurde im Sommer 2017 offengelegt.
Im Rahmen der Offenlage des ersten Planentwurfes sind eine sehr große Anzahl von Stellungnahmen mit Änderungs- und Verbesserungsvorschlägen eingegangen.
Zeitgleich mit der Offenlage haben auch die politischen Diskussionen um die Dieselabgasaffäre begonnen, so dass der Planentwurf erheblich geändert werden musste.
Hierbei wurden die eingegangenen Stellungnahmen, soweit möglich, berücksichtigt. Darüber hinaus sind auch die aktuellen Entwicklungen in die Luftreinhalteplanung eingeflossen, die sowohl durch städtische Förderprojekte als auch durch die Ergebnisse des Masterplans „Green City Plan“ für Koblenz (nähere Informationen dazu finden sie hier) geprägt wurden.
Der Planentwurf „Luftreinhalteplan Koblenz – Fortschreibung - Reduzierung der Luftbelastung durch Stickstoffdioxid (NO2)“ wurde vom 05.08.2019 bis zum 02.09.2019 öffentlich ausgelegt. Die sogenannten „Träger öffentlicher Belange“ und die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Koblenz konnten bis zum 13.09.2019 Stellungnahmen zum Plan abgeben.
Die zehn innerhalb der Abgabefrist eingegangenen Stellungnahmen wurden von der Stadtverwaltung gesichtet, beantwortet und teilweise im Plan berücksichtigt. Die Synopse zur Öffentlichkeitsbeteiligung wurde dem Plan als Anlage 1 angehängt.
Die Fortschreibung des Luftreinhalteplanes wurde am 13.12.2019 im Stadtrat beschlossen und am 23.01.2020 durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft gesetzt. Der Luftreinhalteplan ist mit Datum dieser Bekanntgabe für die zuständigen Träger der öffentlichen Verwaltung gemäß § 47 Abs. 6 BImSchG verbindlich.
Die Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für Koblenz finden Sie hier.