Umweltamt der Stadt Koblenz
Umweltschutz ist ein wichtiges und aktuelles Thema in unserer Gesellschaft. Um die Belange der Umwelt in Koblenz noch besser zu berücksichtigen, wurden verschiedene Aufgaben mit einem besonders engen Umweltbezug zusammengefasst und im Januar 1996 das Umweltamt ins Leben gerufen.
Beim Umweltamt der Stadt Koblenz sind die folgenden Abteilungen zusammengefasst:
Untere Abfallbehörde
Illegal entsorgte Abfälle in der Landschaft sind ein großes Ärgernis für alle Mitbürgerinnen und Mitbürger und manchmal auch gefährlich.
Leider werden viel zu oft Dinge gedankenlos in die Umwelt geworfen, obwohl gerade in Koblenz ein sehr gut funktionierendes und vielfach kostenloses System zur Entsorgung der verschiedenen Abfallarten besteht.
Der Unteren Abfallbehörde obliegen grundsätzlich der Vollzug und die Überwachung abfallrechtlicher Vorschriften, soweit nicht andere Zuständigkeiten festgelegt sind.
Der Aufgabenschwerpunkt liegt im Bereich der unerlaubten Abfallbeseitigungen. Die Untere Abfallbehörde hat die Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren bzw. Schäden für die Umwelt durch diese illegal entsorgten Abfälle zu treffen.
Hierfür werden zur Durchsetzung bestehender abfallrechtlicher Vorschriften Maßnahmen gegenüber dem Verantwortlichen angeordnet bzw. können als sogenannte Ersatzvornahme (Beauftragung Dritter) durchgeführt werden.
Gelingt die Ermittlung verantwortlicher Personen, werden entsprechende Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz, kurz OWiG genannt, eingeleitet und Bußgelder bzw. Verwarnungsgelder verhängt. Sofern es sich bei einer ermittelten unerlaubten Abfallbeseitigung um umweltgefährdende Abfälle handelt (z. B. Asbest, Kühlschrank, Autowrack mit Flüssigkeiten) und damit als strafrechtlich relevant einzustufen ist, erfolgt eine Abgabe der Strafverfolgung an Polizei und Staatsanwaltschaft.
Darüber hinaus sorgt die Untere Abfallbehörde für die Entfernung von nicht mehr für den Verkehr zugelassenen Fahrzeugen, Motorrädern, Wohnwagen etc. aus öffentlichem Verkehrsraum, da es sich hierbei um eine unerlaubte Sondernutzung handelt und verfolgt diese ebenfalls als Ordnungswidrigkeit.Untere Immissionsschutzbehörde
Ziel des Immissionsschutzes ist es, die Umwelt (Menschen, Tiere, Pflanzen, Wasser,
Boden, Luft) vor Gefahren und Beeinträchtigungen zu schützen, die durch Immissionen wie Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen und ähnlichen Einwirkungen verursacht werden.
Anlagen, die in besonderem Maße solche Gefahren oder Belästigungen hervorrufen können, bedürfen einer Genehmigung und sind daher in einem entsprechenden Verfahren zu prüfen.
Dieses Verfahren regelt die Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb einer Anlage.
Maßgebliche Grundlagen des Immissionsschutzrechtes für das Genehmigungsverfahren sind:- das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV)
- die Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
- das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Die Untere Immissionsschutzbehörde befasst sich außerdem mit Beschwerden (unter anderem in den Bereichen Luft und Lärm) zum Betrieb von genehmigten Anlagen und überprüft immissionsschutzrechtliche Belange im Rahmen von Bau- oder sonstigen Genehmigungsverfahren.Verstöße gegen das Immissionschutzrecht werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt
und geahndet.Untere Naturschutzbehörde
Die Erhaltung der biologischen Vielfalt als Lebensgrundlage des Menschen und aus Verantwortung für die Bewahrung der Schöpfung ist naturschutzpolitisches Leitbild.
Zur biologischen Vielfalt gehören neben der Artenvielfalt die Vielfalt der Lebensräume und die genetische Vielfalt innerhalb der Populationen einer Art.
Die Landschaftspflege, vor allem die Erhaltung des Erlebnis- und Erholungswertes der Landschaft und die Bewahrung ihrer charakteristischen Strukturen, hat bei vielen Menschen einen hohen Stellenwert.
Die Sicherung des Naturhaushalts als Gesamtheit aller biotischen (Pflanzen, Tiere) und abiotischen (z.B. Boden, Wasser) Faktoren unter Bewahrung der Eigenart und Schönheit der Landschaft ist Ziel der gesetzlichen Vorgaben im Grundgesetz, im Bundesnaturschutzgesetz und im Landesnaturschutzgesetz.
Dieses Ziel resultiert aus der Erkenntnis, dass die menschliche Existenz von der Biosphäre abhängig und diese in ihrer Leistungsfähigkeit begrenzt ist.
Die Schwerpunkte, die sich dadurch im Arbeitsbereich der Unteren Naturschutzbehörde ergeben, sind insbesondere:- Baumschutzsatzung der Stadt Koblenz
- Unterschutzstellung von Lebensräumen und Landschaftsbestandteilen als „Landschaftsschutzgebiete“, „Geschützte Landschaftsbestandteile“ und „Naturdenkmale“
- Mitwirkung in der Bauleitplanung (z.B. Wohngebietsausweisung) zur Einbringung der landespflegerischen Belange, die im Abwägungsprozess zu berücksichtigen sind. Für entstehende Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, z. B. durch Baumfällungen, werden geeignete Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes vorgeschlagen.
- Biotop- und Artenschutz. Das Erfassen von artgeschützten Tieren (Meldepflicht) und die Kontrolle des Handels mit diesen Tieren dienen dem Unterbinden des illegalen Handels mit gefährdeten Arten (z.B. Eulen, Schildkröten) sowie Teilen davon (z.B. Elfenbein).
Formularvordruck zum An-/Abmelden besonders geschützter Wirbeltiere (bitte unterzeichnet zurücksenden) - Genehmigung von Eingriffen in Natur und Landschaften
- Ahndung von Verstößen gegen die Naturschutzgesetze
- Durch Naturschutzprojekte wie das „Streuobstwiesenprojekt Rechte Rheinseite“ und die „Halboffenen Weidelandschaft“ werden Lebensräume erhalten und wiederhergestellt sowie das Verständnis für den Naturhaushalt geweckt bzw. gestärkt.
Untere Wasserbehörde und Untere Bodenschutzbehörde
Sauberes Wasser ist die Grundlage allen Lebens und für Mensch, Tier und Umwelt von existenzieller Bedeutung. Die Untere Wasserbehörde sorgt als Vollzugbehörde für die Reinhaltung der Koblenzer Gewässer und des Grundwassers. Im Rahmen des Gesetzesvollzugs bearbeitet sie wasserrechtliche Anzeigen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (zum Formular) und überwacht deren Betrieb.
Solche Anlagen wären z. B. ein Heizöl-Tank in privater Nutzung oder die gewerbliche Nutzung eines Säure-Tanks.
Eine Anzeige ist notwendig bei folgenden Tatbeständen:- Bei der Herstellung, Abfüllung, Behandlung, Verwendung, Lagerung sowie dem Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen.
- Vor der Einrichtung, der wesentlichen Änderung oder der Stilllegung einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Außerdem ist sie für die Erlaubnisse und Auskünfte im Zusammenhang mit Versickerungen zuständig. Nicht jede (Grund)Wassernutzung ist erlaubnispflichtig, aber in folgenden Fällen ist eine Erlaubnis erforderlich:
- Für die Errichtung und den Betrieb einer Erdwärmesonde.
Antragsformular Erdwärmesonde - Für die Errichtung von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser (z. B. in Form von Mulden in der Regel ab 300m² Einzugsfläche, Rigolen, Sickerschächten u. a.).
Antragsformular Einleitung von Niederschlagswasser - Das Einleiten von Niederschlagswasser in Vorfluter, Bäche oder andere Gewässer kann unter bestimmten Voraussetzungen auch erlaubnispflichtig sein, zumindest aber ist es der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen.
Antragsformular Einleitung von Niederschlagswasser
In der Regel benötigt man für folgende Nutzungen keine Erlaubnis:- Die Nutzung von Grundwasser zur Gartenbewässerung, diese ist lediglich anzeigepflichtig.
Formular zur Anzeige der Errichtung eines Gartenbrunnens - Für die breit- oder großflächige Versickerung über die belebte Bodenzone. Muldenversickerungen über die belebte Bodenzone, je nach Einzelfallbetrachtung unter einer Einzugsfläche von 300 m². Die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen wird jedoch geprüft.
Die baurechtliche Genehmigung ersetzt im Übrigen nicht die wasserrechtliche Erlaubnis.
Desweiteren genehmigt die Untere Wasserbehörde Anlagen in oder an Gewässern.
Dies sind z. B. Steganlagen, Aufschüttungen oder alle baulichen Anlagen im ufernahen Bereich.
Anlagen an Gewässern sind solche, die weniger als 40 m von der Uferlinie eines Gewässers
der 1. und 2. Ordnung (z. B. Fluss) oder weniger als 10 m von der Uferlinie eines Gewässers 3. Ordnung (z. B. Bach) entfernt sind.Tipps und Informationen für Gewässeranlieger finden Sie im Flyer der Gemeinnützigen Fortbildungs-gesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung: https://www.gfg-fortbildung.de/images/stories/gfg_pdfs/13-Gruenschnitt/Tipps_fuer_Gewaesseranlieger_2016_Faltblatt_dt.pdf
Der Flyer informiert was Gewässeranlieger beachten sollten, was erlaubt bzw. verboten ist oder einer Genehmigung bedarf.Ein weiteres Informationsblatt der Gemeinnützigen Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung bietet Informationen rund um das Thema Viehtränken an Fließgewässern.
Den Flyer können Sie hier einsehen: https://www.gfg-fortbildung.de/images/stories/gfg_pdfs/15-Viehtraenken/Viehtraenken_an_Fliessgewaessern_2018-Faltblatt.pdf
Eine weitere Aufgabe ist die Überwachung von Wasserschutzgebieten.
Schnelles Handeln ist bei Unfällen oder Havarien mit wassergefährdenden Stoffen gefragt, damit keine dauerhaften Schäden für Menschen und Umwelt entstehen.Betriebsflächendatei / Altlasten
Die Altlastenproblematik und damit die Sanierung von belasteten Flächen macht einen erheblichen Teil der Arbeit des Umweltamtes aus.
Altlasten sind bedeutsame Aspekte bei städtebaulichen Planungen und Vorhaben von Investoren.
Außerdem finden sie Berücksichtigung im Rahmen von Baugesuchen und der Bauleitplanung, sowie bei Flächenan- und -verkäufen sowohl von städtischen, als auch von privaten Flächen.
Gerade in einer Stadt wie Koblenz ist durch die Ereignisse des 2. Weltkrieges und der Ausbeutung von Rohstoffen (Bims, Kies, Sand) mit anthropogenen Wiederverfüllungen zu rechnen.
Eine solide Recherche, getragen von einer breiten Informationsbasis führt zu erheblichen Kostenminimierungen, bzw. –optimierungen und schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten. Daher hat die Stadt Koblenz in Zusammenarbeit mit der Landesregierung Rheinland-Pfalz die Erstellung einer edv-gestützten Betriebsflächendatei über ehemalige gewerbliche und militärische Nutzungen, sowie Altablagerungen im Sinne einer systematischen Ersterhebung durchgeführt.
Anhand von Gewerbeabmeldungen und durch Gutachtenerstellungen im Rahmen aktueller Vorhaben erfolgt die Fortführung dieser Datei.
Historische Erkundungen werden hier erarbeitet, damit ein möglichst umfassendes Bild der Vornutzung eines Gebietes entsteht und somit eine fundierte Erstbewertung vorgenommen werden kann. Dies ist auch ein notwendiger Schritt für die auf das jeweilige Gelände abgestimmte Gefahrerforschung.
Dies waren beispielsweise auch wichtige Vorarbeiten im Rahmen der Planungen zur Buga 2011.
Auf der Grundlage alter Pläne kann der Verlauf der ehemaligen Stadtmauern in verschiedenen Epochen bestimmt werden. Dies ist von besonderer Bedeutung da die Stadtbefestigung oft mehrere Meter in die Tiefe reicht und deshalb mit gestörten Bodenverhältnissen zu rechnen ist.Auskünfte zu Altlasten auf Privatgrundstücken erteilt die Struktur- u. Genehmigungsdirektion (SGD) Nord:
Zu Ihrer Altlastenabfrage wenden Sie sich bitte an:
SGD Nord - Regionalstelle Bodenschutz
Herr Jörg Caratiola-Wilberg
Kurfürstenstraße 12 - 14
56068 Koblenz
Tel.: 0261 120 2911
E-MailTechnischer Umweltschutz (Luftreinhaltung/Lärmminderung)
Der Technische Umweltschutz ist ein Bereich des Umweltamtes, der sich mit drei wichtigen Themen der städtischen Umwelt beschäftigt:
dem Lärmschutz
der Luftreinhaltung und
der Elektromobilität.
In großen Städten wie Koblenz ist der Straßenverkehr der ständige Begleiter. Jeder möchte möglichst schnell und unabhängig überall hinkommen. Daher herrscht gerade in den Städten reger Auto-, Zweirad-, LKW- und Busverkehr. Alle diese motorisierten Fahrzeuge erzeugen aber leider Lärm und Abgase, die das Leben in der Stadt zum Teil sehr beeinträchtigen.
Aus diesem Grund müssen die Kommunen Lärmkarten erstellen, die die am stärksten beeinträchtigten (Wohn)Gebiete erfassen und Aktionspläne aufstellen, die die Lärmbelastung, insbesondere des Straßenverkehrslärms, aber auch z. B. des Industrielärms vermindern sollen.
Dasselbe gilt für die Luftreinhaltung. Auch hier muss die Kommune mit Unterstützung des Landesamtes für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG) tätig werden. Das Landesamt kontrolliert und beobachtet an stationären und mobilen Messstellen die wichtigsten Luftwerte in Koblenz und hat zusammen mit dem Umweltamt einen Luftreinhalteplan für Koblenz erstellt, der die Abgasbelastungen durch den Straßenverkehr reduzieren soll.
Die Stadt kontrolliert die Umsetzung der Maßnahmen und treibt sie voran mit dem Ziel, die Grenzwerte einzuhalten und das Leben in der Stadt angenehmer werden zu lassen.Weitere Informationen zu den Themen:
Lärmschutz
LuftqualitätLokale Agenda 21
Die Agenda 21 ist ein weltweiter Aktionsplan für das 21. Jahrhundert, der 1992 von 178 Staats- und Regierungschefs auf der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung verabschiedet wurde.
Ziel dieses Aktionsplanes ist es, eine Entwicklung einzuleiten, die unsere Lebensgrundlagen sowohl im Umweltbereich als auch im sozialen und wirtschaftlichen Bereich sichert. Hierfür hat man den Begriff Nachhaltigkeit oder auch Zukunftsfähigkeit geprägt.
Eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung wird den Kommunen zugewiesen. Dort soll im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie unter Einbeziehung aller gesellschaftlichen Gruppen, ein auf die örtlichen Bedingungen abgestimmter Aktionsplan, eine Lokale Agenda 21 (LA 21) erarbeitet werden.
Auch Koblenz fühlt sich dieser wichtigen Aufgabe verpflichtet. Der Stadtrat hat deshalb im März 1998 einstimmig die Erarbeitung einer Lokalen Agenda 21 für Koblenz beschlossen.1999 wurde das Agenda-Büro beim Umweltamt als zentrale Koordinationsstelle eingerichtet. In der Folge bildeten sich Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themen, bestehende Gruppen schlossen sich an. Es wurden konkrete Projekte umgesetzt sowie Pläne und Stellungnahmen zu städtischen Planungen erarbeitet. Aus einigen Gruppen oder Projekten entstanden eigenständige Vereine.
Mehr Informationen zur Lokalen Agenda 21 Koblenz, den Arbeitsgruppen, Aktivitäten und Projekten finden Sie hier.
Waldökostation Remstecken
Der Waldökostation Remstecken im Stadtwald Koblenz kommt als Natur- und Umweltbildungseinrichtung eine zentrale Bedeutung zu. Natur erleben - Natur begreifen ist der zentrale Ansatz der Arbeit an der Waldökostation Remstecken.
Begeisterung für Natur und Umwelt zu wecken, sie auf spannende und erlebnisreiche Art Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen näher zu bringen, ist Anliegen der Waldökostation.
Durch die Vermittlung von Naturverständnis und Umweltbewusstsein möchte sie einen Grundstein für späteres umweltgerechtes Handeln legen.
Hierzu bietet die Waldökostation Interessierten zu allen Jahreszeiten eine bunte Palette unterschiedlichster Veranstaltungen aus den Bereichen Natur und Umwelt an. Geschulte Fachkräfte (Biologen, Archäologen, Agrar-Ingenieure, Förster u.a.) gestalten die verschiedenen Aktivitäten und begleiten Sie fachkundig während Ihres Aufenthaltes im Stadtwald Koblenz.Weitere Informationen zur Waldökostation und deren Angeboten finden Sie hier.