Aktuelles
Lärmaktionsplan Stufe 4 für Koblenz ist abgeschlossen
Die Stadt Koblenz hat die Arbeiten am 4. Lärmaktionsplan abgeschlossen.
Für diesen fand eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am 28.06.2023 abends im historischen Rathaussaal statt. Neben einer Online- Beteiligung, die vom 15. Juni bis zum 27. Juli 2023 durchgeführt wurde, wurde der Planentwurf auch in einer „klassischen Offenlage“ vom 08. Juli bis 02. August 2024 den Bürgerinnen und Bürgern zur Einsicht und zur Stellungnahme zur Verfügung gestellt.
Alle Ergebnisse der Bürgerbeteiligungen wurden im Planaufstellungsverfahren aufgenommen und sind dort unter den jeweiligen Anlagen zu finden.
Am 14.11.2024 wurde der Lärmaktionsplan im Stadtrat beschlossen und muss nun bei allen städtischen Maßnahmen im Zuge der Einzelfallentscheidungen berücksichtigt werden.
Die Pläne, Karten, Anlagen und Präsentationen finden Sie hier.Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung eines Lärmaktionsplans als Gesamtplan für Rheinland-Pfalz
Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung eines Lärmaktionsplans als Gesamtplan für Rheinland-Pfalz
Bekanntmachung der zweiten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz informiert Sie gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG, umgesetzt in deutsches Recht durch die §§ 47a bis f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) über den Entwurf des landesweiten Lärmaktionsplans für Rheinland-Pfalz und gibt Ihnen hiermit die Möglichkeit sich an der Aufstellung des rheinland-pfälzischen Lärmaktionsplans zu beteiligen.
Die Zuständigkeit für die Lärmminderungsplanung (Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung) lag bisher bei den Gemeinden und wurde mit Ausnahme der Ballungsräume Mainz, Koblenz und Ludwigshafen dem Landesamt für Umwelt übertragen. Für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes beschränkt sich die Zuständigkeit des Landesamts für Umwelt bei der Lärmaktionsplanung auf Maßnahmen außerhalb der Bundeshoheit.Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 können Sie unter www.umgebungslaerm.rlp.de einsehen.
Die Aufstellung des ersten landesweiten Lärmaktionsplans für Rheinland-Pfalz umfasst die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung vorhandener kommunaler Lärmaktionspläne und deren Überführung in einen Gesamtplan (die oben genannten drei Ballungsräume führen die jeweilige Lärmaktionsplanung in eigener Zuständigkeit durch und sind daher im Gesamtplan nicht enthalten).
Mit dieser zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die Offenlage des fertiggestellten Entwurfs des landesweiten Lärmaktionsplans. Im Rahmen der Beteiligung können Sie bis einschließlich 15.05.2024 Ihre Anregungen und Vorschläge abgeben.
Für Ihre Stellungnahmen können Sie die Onlinebeteiligungsplattform nutzen, die Sie über https://www.online-beteiligung.org/rheinland-pfalz2/ und die oben genannte Internetseite erreichen.
Dort haben Sie auch Zugriff auf die vorhandenen kommunalen Lärmaktionspläne.
Daneben können Sie Ihre Stellungnahme per Mail (Laermaktionsplanung@lfu.rlp.de) oder per Post (Postanschrift: Landesamt für Umwelt, Referat 26, Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz) einreichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht, d. h. nach dem 15.05.2024 abgegebene Stellungnahmen bei der Entwurfserstellung des Lärmaktionsplans unberücksichtigt bleiben können.
Zur planerischen Lärmvorsorge sollen im Rahmen der Lärmaktionsplanung ruhige Gebiete identifiziert, ausgewiesen und geschützt werden.
Webkonferenzen als Informationsveranstaltungen:
Von Februar bis Mai 2024 sind Webkonferenzen als Informationsveranstaltungen vorgesehen.
Die aktuellen Termine finden Sie unter www.umgebungslaerm.rlp.de, Sie können sich über Laermaktionsplanung@lfu.rlp.de anmelden.Pressemitteilung zur Baumschutzsatzung
Angesichts von Klimawandel und zunehmend verheerenden Umweltkatastrophen hat sich Koblenz einem nachhaltigeren Schutz der Bäume in seinem Stadtgebiet verschrieben.
Bäume sind wichtige Bestandteile für die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, zur Verbesserung des Stadtklimas sowie für das Stadt- und Landschaftsbild. Zum Schutz der Bäume in Koblenz, hat der Stadtrat der Stadt Koblenz eine Baumschutzsatzung verabschiedet, die seit dem 17.10.2021 in Kraft ist. Hiernach stehen alle nicht wirtschaftlich genutzten Bäume außerhalb von Wäldern im gesamten Stadtgebiet mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm, gemessen in 1 m Höhe, unter Schutz und dürfen nicht ohne Ausnahmegenehmigung oder einer Befreiung der Unteren Naturschutzbehörde gefällt werden. Bei mehrstämmigen Bäumen zählt der Gesamtumfang, wobei wenigstens ein Stamm einen Umfang von mindestens 30 cm haben muss. Verboten sind alle Handlungen, die den geschützten Baum zerstören, beschädigen oder seinen Aufbau verändern. Weiterhin ist es verboten den Baum zu entfernen. Wenn eine Ausnahmegenehmigung oder Befreiung erteilt wurde, ist der Antragsteller zu einer Ersatzpflanzung verpflichtet. Auch diese Ersatzpflanzung steht unter dem Schutz der Satzung unabhängig davon, wie groß der Stammumfang ist. Kann eine Ersatzpflanzung nicht durchgeführt werden, ist eine Ersatzzahlung zu leisten, die dann von der Stadt zweckgebunden für Baumpflanzungen verwendet wird.
Der Antrag für eine Ausnahmegenehmigung oder Befreiung zur Entfernung, Zerstörung, Beschädigung oder wesentlichen Aufbauveränderung von Bäumen ist schriftlich durch den Eigentümer oder Nutzungsberechtigten bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Koblenz einzureichen. Dem begründeten Antrag ist ein Katasterplan (dieser kann kostenfrei im Geoportal der Stadt Koblenz heruntergeladen werden) beizufügen, aus dem die auf dem Grundstück vorhandenen geschützten Bäume mit Standort, Art, Höhe und Stammumfang ersichtlich sind.
Sind geschützte Bäume durch Baumaßnahmen betroffen ist bei der Einreichung von Bauanträgen an die Bauaufsicht der Stadt Koblenz ein Katasterplan beizufügen. Dort sind die betroffenen Bäume maßstabsgerecht mit Standort, Art, Stammumfang und Kronendurchmesser einzutragen. Gleiches gilt auch für alle geschützten Bäume, die auf Nachbargrundstücken und im öffentlichen Raum stehen und von geplanten Maßnahmen betroffen sind. Die Genehmigung zur Beseitigung von Bäumen wird im Rahmen der Baugenehmigung erteilt. Sind keine Bäume bei den zu erwartenden Baumaßnahmen betroffen, ist der Bauaufsicht eine Negativbescheinigung vorzulegen.
Die Baumschutzsatzung können Sie hier einsehen.
Auskünfte zur Baumschutzsatzung erteilt die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Koblenz.
Ansprechpartnerin ist Frau Haber:
Tel.- Nr.: 0261/129-1537
E-MailWeitere Informationen zur Baumschutzsatzung und Antragstellung finden Sie hier.
25 Jahre Umweltamt der Stadt Koblenz
Am 2. Januar 1996 startete das neu geschaffene Umweltamt mit zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Aufgaben, die bislang in ganz verschiedenen Ämtern angesiedelt waren, wurden im Umweltamt gebündelt. Im Lauf der Jahre kamen eine Reihe neuer Aufgaben hinzu. Die Broschüre "25 Jahre Umweltamt" gibt einen kurzen Überblick über die Entstehung und Entwicklung des Umweltamts bis heute.
Die Pressemitteilung können Sie hier einsehen.
Die Broschüre können Sie hier einsehen.
Ein Interview mit der Amtsleitung können Sie auf Youtube ansehen.Solarkataster Rheinland-Pfalz gestartet
In Rheinland-Pfalz können Unternehmen, Kommunen und ihre Bürger mit dem landesweiten Solarkataster prüfen, ob sich eine Solaranlage auf ihrem Dach lohnt. Mit wenigen Klicks kann man Online erfahren, ob sich das eigene Dach für eine wirtschaftliche Nutzung der Sonnenenergie eignet. Ein integrierter Wirtschaftlichkeitsrechner hilft dabei abzuschätzen, ob sich eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage lohnen und für einen noch besseren Output z.B. durch einen PV-Speicher, eine Wärmepumpe oder ein E-Auto ergänzt werden sollten.
Zum Solarkataster Rheinland-Pfalz https://solarkataster.rlp.de/start <https://solarkataster.rlp.de/start>