Koblenzer Baumschutzsatzung
Bäume sind wichtige Teile des Stadt- und Landschaftsbildes. Sie spenden Schatten und beeinflussen durch Verdunstung das Mikroklima. Gerade im dicht bebauten städtischen Raum leisten sie einen wichtigen Beitrag das Stadtklima positiv zu beeinflussen und wirken der Überhitzung in den Städten entgegen. Bäume sind damit ein wichtiger Baustein bei der Anpassung an den Klimawandel. Zum Schutz der Bäume im Stadtgebiet von Koblenz, hat der Stadtrat der Stadt Koblenz eine Baumschutzsatzung verabschiedet, die seit dem 17.10.2021 in Kraft ist.
Die Baumschutzsatzung
Angesichts von Klimawandel und zunehmend verheerenden Umweltkatastrophen hat sich Koblenz einem nachhaltigeren Schutz der Bäume in seinem Stadtgebiet verschrieben.
Bäume sind wichtige Bestandteile für die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, zur Verbesserung des Stadtklimas sowie für das Stadt- und Landschaftsbild. Zum Schutz der Bäume in Koblenz, hat der Stadtrat der Stadt Koblenz eine Baumschutzsatzung verabschiedet, die seit dem 17.10.2021 in Kraft ist. Hiernach stehen alle nicht wirtschaftlich genutzten Bäume außerhalb von Wäldern im gesamten Stadtgebiet mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm, gemessen in 1 m Höhe, unter Schutz und dürfen nicht ohne Ausnahmegenehmigung oder einer Befreiung der Unteren Naturschutzbehörde gefällt werden. Bei mehrstämmigen Bäumen zählt der Gesamtumfang, wobei wenigstens ein Stamm einen Umfang von mindestens 30 cm haben muss. Verboten sind alle Handlungen, die den geschützten Baum zerstören, beschädigen oder seinen Aufbau verändern. Weiterhin ist es verboten den Baum zu entfernen. Wenn eine Ausnahmegenehmigung oder Befreiung erteilt wurde, ist der Antragsteller zu einer Ersatzpflanzung verpflichtet. Auch diese Ersatzpflanzung steht unter dem Schutz der Satzung unabhängig davon, wie groß der Stammumfang ist. Kann eine Ersatzpflanzung nicht durchgeführt werden, ist eine Ersatzzahlung zu leisten, die dann von der Stadt zweckgebunden für Baumpflanzungen verwendet wird.
Der Antrag für eine Ausnahmegenehmigung oder Befreiung zur Entfernung, Zerstörung, Beschädigung oder wesentlichen Aufbauveränderung von Bäumen ist schriftlich durch den Eigentümer oder Nutzungsberechtigten bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Koblenz einzureichen. Dem begründeten Antrag ist ein Katasterplan (dieser kann kostenfrei im Geoportal der Stadt Koblenz heruntergeladen werden) beizufügen, aus dem die auf dem Grundstück vorhandenen geschützten Bäume mit Standort, Art, Höhe und Stammumfang ersichtlich sind.
Sind geschützte Bäume durch Baumaßnahmen betroffen ist bei der Einreichung von Bauanträgen an die Bauaufsicht der Stadt Koblenz ein Katasterplan beizufügen. Dort sind die betroffenen Bäume maßstabsgerecht mit Standort, Art, Stammumfang und Kronendurchmesser einzutragen. Gleiches gilt auch für alle geschützten Bäume, die auf Nachbargrundstücken und im öffentlichen Raum stehen und von geplanten Maßnahmen betroffen sind. Die Genehmigung zur Beseitigung von Bäumen wird im Rahmen der Baugenehmigung erteilt. Sind keine Bäume bei den zu erwartenden Baumaßnahmen betroffen, ist der Bauaufsicht eine Negativbescheinigung vorzulegen.
Mit der Bearbeitung Ihres Antrages ist eine Gebührenpflicht verbunden.
Diese wird nach dem Landesgebührengesetz Rheinland-Pfalz und dem entsprechenden Zeitaufwand des Antrages berechnet.Auskünfte zur Baumschutzsatzung erteilt die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Koblenz, Frau Freund Tel.- Nr.: 0261/129-1542 oder per E-Mail.
Ansprechpartner und Antragstellung
Ansprechpartner:in:
Auskünfte zur Baumschutzsatzung erteilt die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Koblenz.
Ansprechpartnerin: Frau Freund
Tel.- Nr.: 0261/129-1542
E-MailPostanschrift:
Stadtverwaltung Koblenz
Umweltamt - Untere Naturschutzbehörde -
Bahnhofstraße 47
56068 KoblenzAntragstellung:
Der Antrag für eine Ausnahmegenehmigung oder Befreiung zur Entfernung, Zerstörung, Beschädigung oder wesentlichen Aufbauveränderung von Bäumen ist schriftlich durch den Eigentümer oder Nutzungsberechtigten bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Koblenz einzureichen. Dem begründeten Antrag ist ein Katasterplan (dieser kann kostenfrei im Geoportal der Stadt Koblenz heruntergeladen werden) beizufügen, aus dem die auf dem Grundstück vorhandenen geschützten Bäume mit Standort, Art, Höhe und Stammumfang ersichtlich sind.Zum Geoportal der Stadt Koblenz und den Katasterplänen:
Hier gelangen Sie zum Geoportal der Stadt Koblenz.
Geben Sie in der "Multisuche" den gesuchten Straßennamen mit Hausnummer ein.
Direkt darunter wird dann das Ergebnis der Straßensuche angegeben. Dieses anklicken.
Es erscheint der Straßenname mit Hausnummer. Diesen anklicken und der Stadtplan zeigt das Ergebnis an.
Hier können Sie sich zusätzlich die Stadtgrundkarte (Anzeige der Parzellengrenzen) einblenden lassen oder auch ein Luftbild. Beides können Sie links unter Themenwahl über das "Augensymbol" anzeigen lassen.Zu den Katasterplänen mit LANIS (Geoportal der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz):
Hier gelangen Sie zu Lanis RLP:
Als Hintergrundkarte Luftbilder (WMS) wählen
im Reiter Ebenen auf der linken Seite den ersten kleinen Pfeil links neben Grenzen/Geobasisdaten anklicken
Flurstücke (WFS/Suche, Abfrage) + Lagebezeichnung (WMS) + Flurstücke (WMS) auswählen
Mit der Adresssuche (Straße, Nr., PLZ) die betreffende Adresse suchen.